 | Gewerbliche Genossenschaften Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
In der Bundesrepublik Deutschland existieren derzeit 1.092 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, die nach den Grundsätzen von Hermann Schulze-Delitzsch organisiert sind. „Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große Kraft, und was man nicht allein durchsetzen kann, dazu soll man sich mit anderen verbinden“, so heißt es in einer seiner Schriften aus dem Jahr 1858.
Unternehmenskooperationen als hochkomplexe, innovative Verbundgruppen
Zweck dieser Genossenschaften ist es, ihre Mitglieder, Händler, Handwerker und Freiberufler wirtschaftlich zu fördern, d. h. ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Genossenschaften, die weite Teile des Handwerks und Handels sowie der freien Berufe in der Bundesrepublik abdecken, sind in über 45 Branchen tätig. Dazu gehören auch als Produktivgenossenschaften bezeichnete Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern. Da nahezu alle Märkte durch einen ausgeprägten Konzentrationsprozess gekennzeichnet sind, ist die wirtschaftliche Aktivität der Genossenschaften von überragender Bedeutung sowohl für ihre Mitglieder als auch für den Erhalt mittelständischer Existenz und damit des Wettbewerbs in Deutschland insgesamt.
Die gewerblichen Genossenschaften arbeiten entsprechend ihrer Aufgabenstellung lokal, regional, bundesweit und verstärkt international. Regional tätige Genossenschaften arbeiten in Zentralgenossenschaften zusammen, bundesweit tätige sind häufig in europäische Kooperationen eingebunden.
Die Basis des genossenschaftlichen Ideengutes war die Kooperation als Ausdruck des Selbstbehauptungswillens kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber den damals erstarkenden Großbetrieben. Die Grundidee von damals ist auch heute noch aktuell: Durch gemeinsames Handeln soll ein Nachteilsausgleich gegenüber den Großbetrieben erzielt werden. Die Tätigkeit der Genossenschaften ist somit auf die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Mitgliedsunternehmen ausgerichtet. Sie bedienen sich hierbei unterschiedlichster Kooperationsstrategien und -konzepte.
Neben der Warenbeschaffung im Eigen- und Vermittlungsgeschäft hat die Hilfestellung auf der Absatzseite mittlerweile gleiche Bedeutung ebenso wie Beratung und Dienstleistung für die Mitglieder.
Heute präsentieren sich die gewerblichen Genossenschaften als hochkomplexe, innovative Verbundgruppen mit vielfach internationalen Aktivitäten. Ihr Leistungsangebot umfasst neben einem marktgerechten Warensortiment das gesamte Spektrum betriebswirtschaftlicher und unternehmenspolitischer Tätigkeiten. Hierzu gehören die weltweite Erschließung neuer Märkte, die Anwendung neuer Informations- und Kommunikationssysteme, vielfältige Marketingaktivitäten sowie die Durchführung rationeller Logistik. Beratungs- und Weiterbildungsprogramme runden die Dienstleistungspalette ab.
Tätigkeitsfelder der gewerblichen Genossenschaften
Gewerbliche Genossenschaften sind insbesondere in folgenden Sparten aktiv:
- Nahrungs- und Genussmittelhandel,
- Konsumgüterhandel,
- Nahrungsmittelhandwerk und
- Nichtnahrungsmittelhandwerk.
In der Bundesrepublik existieren darüber hinaus sieben Zentralgenossenschaften; von diesen entfallen zwei auf den Handel und fünf auf das Handwerk.
Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) hat als Unternehmensverband den Auftrag, die ihm angeschlossenen Kooperationen zu fördern und bei der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Verbundgruppen mitzuwirken. Das Ziel der Verbandspolitik ist, strukturbedingte Nachteile der Klein- und Mittelbetriebe gegenüber den Großbetriebsformen auszugleichen.
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