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Genossenschaftsverbände
Als Genossenschaftsverband bezeichnet man einen Regionalverband oder einen Fachprüfungsverband, in dem die Genossenschaften einer Region oder einer Branche Mitglied sind. Ihm obliegt die Prüfung nach § 53 Genossenschaftsgesetz. Weitere Informationen finden Sie unter Regionale und nationale Prüfungsverbände. Unter dem Dach des DGRV operieren auf Bundesebene vier fachlich ausgerichtete Bundesverbände. Weitere Informationen finden Sie unter Genossenschaftsverbände auf nationaler Ebene. Zur Bündelung der Kräfte auf internationaler bestehen allgemeine und sektorspezifische Genossenschaftsverbände. Weitere Informationen finden Sie unter Genossenschaftsverbände auf internationaler Ebene. |