Die Genossenschaften
Wirtschaftsfaktor
Genossenschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern zu einem gemeinschaftlichen Unternehmen mit dem gesetzlich vorgegebenen Ziel, die Wirtschaft und den Erwerb ihrer Mitglieder zu fördern: durch Erzielung günstiger Konditionen beim gemeinsamen Ein- und Verkauf, durch Kostenvorteile bei gemeinschaftlicher Leistungserstellung oder durch Gewährleistung notwendiger Mindestbetriebsgrößen bzw. eines Zugangs zum Markt. Ökonomisch ist die Genossenschaft eine Form der Funktionsauslagerung, wobei die Mitglieder ihre individuelle Selbständigkeit erhalten und das Gemeinschaftsunternehmen nach den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung organisiert wird. Genossenschaften sind als Teil des Mittelstands in vielen Wirtschaftszweigen marktbelebender Faktor.
Genossenschaften sind in Deutschland weit verbreitet. Praktisch jeder Landwirt ist Mitglied einer oder mehrerer Genossenschaften. 60 % aller Handwerker, 75 % aller Einzelhandelskaufleute, 90 % aller Bäcker und Metzger sowie über 65 % aller selbständigen Steuerberater sind Genossenschaftsmitglieder. Die Wohnungsbaugenossenschaften umfassen 3,2 Mio. Mitglieder und bewirtschaften ca. 10 % der Mietwohnungen in Deutschland.
Diese sind allerdings nicht im DGRV, sondern in eigenen Verbänden organisiert. Die Zusammenarbeit dieser Organisationen mit dem DGRV erfolgt im Freien Ausschuss der deutschen Genossenschaftsverbände. Die Genossenschaftsorganisation bietet bundesweit rund 600.000 Menschen einen Arbeitsplatz und stellt ca. 35.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung.