 | Rechtssichere elektronische Archivierung: Scannen, Konvertieren, Archivieren
Ist der Traum vom papierlosen Büro aus den 1980er Jahren ausgeträumt?
Inzwischen sind computergestützter Work-Flow und elektronische Archivierung in die Unternehmen eingezogen. Das hat jedoch nicht das Aufkommen an Papierdokumenten verringert. Um sie und die Papier-Archive in die elektronischen Verfahren einzubeziehen, müssen die Dokumente gescannt werden. Dazu werden wirtschaftliche und revisionssichere Verfahren benötigt. Besonders heikel ist die Entscheidung, welche Originale anschließend vernichtet werden können. Zu Bedenken sind auch die Aufbewahrungsfristen, die zum Teil über die Lebensdauer der verwendeten Medien oder Speicherformate hinausgehen. Die genannten Themen sind nur einige Beispiele für die rechtlichen, technischen und organisatorischen Probleme, die mit elektronischer Vorgangsbearbeitung und Archivierung verbunden sind.
Die rechtlichen und prüfungsrelevanten Gesichtspunkte zu diesem Thema speziell für die Kreditwirtschaft werden in einem Exposé bereitgestellt. Dieses wird regelmäßig vom DGRV-Fachausschuss für Recht aktualisiert und ist in unserem Mitgliederbereich unter diesem Link zu finden. (Login erforderlich)
Zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Forschungsprojekte aus dem Bereich der rechtssicheren elektronischen Archivierung veranstaltete das BMWi eine Fachkonferenz am 13. Dezember 2007 in Berlin zu den in diesem Kontext bestehenden Fragestellungen. Die Folien zu den Vorträgen finden Sie unter: www.uni-kassel.de/fb7/provet/konferenz-bmwi/agenda.ghk
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