DGRV.de > Aktuelles > 01/30/2008


Eigenkapital als Risikokapital - Europäische Standardsetter für Weiterentwicklung von IAS 32

Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach International Financial Reporting Standards (IFRS) wird von deutschen Unternehmen seit längerer Zeit kritisiert. Nach IAS 32 verhindern Kündigungsrechte seitens der Gesellschafter bei bestimmten Rechtsformen (z.B. Genossenschaften und Personenhandelsgesellschaften) einen Eigenkapitalausweis der Einlagen. Aufgrund der massiven Kritik, auf die dieser Ansatz in den letzten Jahren gestoßen ist, arbeitet der International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen eines langfristigen Gemeinschaftsprojekts mit dem US-amerikanischen Standardsetter gegenwärtig an einer Überarbeitung der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IAS 32.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat in dieser Woche ein Diskussionspapier mit einem eigenen Vorschlag zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital vorgelegt. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines europäischen Gemeinschaftsprojekts unter der Leitung des DRSC, an dem der DGRV maßgeblich beteiligt war. Der neue Ansatz basiert auf der Fähigkeit des Kapitals, Verluste zu tragen (Loss Absorption-Approach [LAA]): Kapital, das Verluste des Unternehmens absorbiert, ist als Eigenkapital auszuweisen (Eigenkapital = Risikokapital). Auf Basis des LAA wäre das Geschäftsguthaben der Genossenschaftsmitglieder in der Bilanz der Genossenschaft als Eigenkapital auszuweisen.

Das Papier steht unter folgendem Link beim DRSC zum Download bereit:
0801_PAAinE_DP_Equity-Liabilities.pdf

Arbeitsgruppe "Abgrenzung Eigen- und Fremdkapital" des DRSC

Stellungnahmen können bis zum 28. Juli 2008 unter info@drsc.de oder commentletter@efrag.com eingereicht werden.