Referentenentwurf BMJ 8.11.2007 | Regierungsentwurf 21.05.2008 |
| Wahlrecht zur Aufstellung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses (§ 264e HGB-E) | Streichung des § 264e HGB-E |
| Verbot außerplanmäßiger Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§ 253 Abs. 4 HGB) | Zusätzlicher Bestandsschutz durch Wahlrecht zur Beibehaltung von Altreserven oder optional erfolgsneutrale Rücklagendotierung |
| Verbot bestimmter Aufwandsrückstellungen und Umwandlung in Gewinnrücklagen | Zusätzlicher Bestandsschutz durch Wahlrecht zur Beibehaltung von Altrückstellungen |
| Beizulegender Zeitwert zur Bemessung von außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlage- und im Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 3 und 4 HGB-E) | Beibehaltung des beizulegenden Werts als niedrigerer Wertmaßstab |
| Zusammenfassung von Vermögensgegen-ständen des Anlagevermögens zum bewertungstechnisch einheitlichen Vermögensgegenstand (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB-E) | Streichung des § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB-E |
| Bildung von Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente nach (§254 HGB-E) | Weitgehender Erhalt der bisherigen Bilanzierungspraxis, insbesondere bei Makro-Hedges |
| Beschränkung des gemilderten Niederstwertprinzips auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 340e Abs. 1 S. 3 HGB-E) | Erhalt der bisherigen Möglichkeit zur Anwendung auf wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere und Forderungen |
| Verrechnung von Planvermögen mit zugeordneten Schulden (§ 246 Abs. 2 HGB-E) | Bewertung des Planvermögens zum beizulegenden Zeitwert maximal bis zur Höhe der zugeordneten Pensionsverpflichtungen mit anschließender Verrechnung |
| Ansatzpflicht für mittelbare Pensionsverpflichtungen | Wie bisher Ansatzwahlrecht für mittelbare Verpflichtungen |
| Befreiung der Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften mit nur kleinem Geschäftsbetrieb von den handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten (§ 336 Abs. 5 i.V.m. § 241a HGB-E) | Keine Befreiung von Genossenschaften und Personengesellschaften aus rechtssystematischen Gründen |