Neues Konzept der internationalen Bilanzierungsregeln IFRS verschärft die prekäre Lage des deutschen Mittelstandes

Unternehmen drohen neue Eigenkapitalverluste durch den Standardsetter IASB

DGRV sieht erhebliche Probleme in der geplanten Änderung des Eigenkapitalstandards IAS 32

Berlin. Weitere Belastungen in der Krise: Nach Einschätzung des Deutschen Genossenschafts– und Raiffeisenverbandes (DGRV), der die Interessen von insgesamt 5.500 deutschen Genossenschaften vertritt, drohen insbesondere Banken und mittelständischen Unternehmen weitere dramatische Verluste ihrer Eigenkapitalbasis. Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Standardsetter IASB als Herausgeber der internationalen Bilanzierungsregeln IFRS jetzt überraschend ein Konzept vorgelegt, welche Finanzierungsformen in Unternehmen zukünftig als Eigenkapital in den Bilanzen anerkannt werden sollen.

Mitten in der Finanzkrise: Neue Regeln schwächen die Eigenkapitalausstattung zusätzlich

Die Konsequenzen aus dieser Regeländerung sind – laut DGRV – für weite Teile der Wirtschaft dramatisch. Fakt ist, dass die neue Bilanzierungsvorschrift zu signifikanten Eigenkapitalverlusten bei allen Unternehmen führt, die ihre Jahresabschlüsse nach den internationalen Standards IFRS aufstellen. Davon sind gerade die von der Finanzkrise gebeutelten Banken sowie global ausgerichtete Industrieunternehmen betroffen. Langfristig betrifft dies aber auch Mittelständler, die sich häufig über rückzahlbare Formen von Eigenkapital (z.B. Genossenschaften, Personengesellschaften) so wie Hybridkapital oder mezzanines Kapital wie beispielsweise Genussrechte und eigenkapitalähnliche Anleihen finanzieren. Nach dem neuen Konzept des IASB (sog. „Perpetual Approach“) sind sowohl die mittelständischen Kapitalformen als auch Hybridkapital künftig nicht mehr als Eigenkapital anerkannt.

Dr. Eckhard Ott, DGRV-Vorstandsvorsitzender, bemängelt: „Mitten in der schlimmsten Krise der Finanzmärkte, die nach verbreiteter Meinung auch ein Versagen der Bewertungsvorschriften IFRS zutage förderten, sorgt das fachlich verantwortliche Gremium IASB in London jetzt für eine weitere Zuspitzung der prekären Lage vieler Unternehmen.“

Vernichtendes Urteil der Fachwelt

Die derzeit gültige Regelung (IAS 32) wird seit Jahren von den mittelständischen und genossenschaftlichen Unternehmen in Europa und den USA heftig kritisiert. Denn nach IAS 32 gelten Einlagen in Genossenschaften und Personengesellschaften bis auf wenige Ausnahmen nicht als Eigenkapital. Im April dieses Jahres hatte das EU-Parlament auf Initiative des deutschen Abgeordneten Alexander Radwan eine Resolution verabschiedet, in der das IASB zur Schaffung einer mittelstands-freundlichen Regelung aufgefordert wurde.

Seit 2004 arbeitet der amerikanische Regulierer FASB im Auftrag des IASB an einer international harmonisierten Neufassung des Eigenkapitalstandards IAS 32. Im Laufe dieses Jahres stellten IASB und FASB einen Entwurf der Öffentlichkeit vor. Doch das Echo der Fachwelt fiel vernichtend aus. Mehrheitlich befürworten insbesondere Mittelständler einen europäischen Gegenentwurf, den Anfang 2008 eine Expertengruppe der EU-Kommission (EFRAG) vorstellte. Nach dem so genannten Haftungsansatz („Loss Absorption Approach“) gelten Einlagen als Eigenkapital, sofern sie für Verluste der Gesellschaft haften. Dieser europäische Ansatz wird von Unternehmen und Verbänden unterstützt, aber von IASB und FASB aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.

Das IASB hat sich nun augenscheinlich für einen Konfrontationskurs entschieden. Ohne vorherige Konsultation der Öffentlichkeit und Abstimmung mit dem FASB legt es überraschend seinen neuen Eigenkapitalansatz vor. Der DGRV erkennt darin eine Mogelpackung: die Probleme des alten Standards bleiben aus Sicht des Mittelstandes bestehen und werden durch weitere Einschränkungen sogar noch verschärft. Noch im Laufe des Monats Oktober wollen IASB und FASB eine endgültige Entscheidung über den künftigen Eigenkapitalstandard fällen.

Forderung: Rechnungslegung ist eine normative Aufgabe des Gesetzgebers und keineswegs die alleinige Entscheidungshoheit von privaten Gremien ohne demokratische Kontrolle

Der DGRV sieht diesbezüglich – gerade von politischer Seite – dringenden Handlungs- und Korrekturbedarf Die Weltstandardsetter IASB und FASB – zwei private Fachgremien ohne politische Beaufsichtigung – werden ihrer Aufgabe nicht gerecht. Nach jahrelangen Diskussionen ist noch immer kein tragfähiger Kompromiss in Aussicht. Dem könne, so der DGRV, die Politik nicht länger tatenlos zusehen.
Die konkrete Forderung ist: es müssen klare inhaltliche Vorgaben auf den Tisch gelegt werden, die dann das IASB umzusetzen hat. Die Politik muss den fundamentalen Bereich der Rechnungslegung wieder als normative Aufgabe des Gesetzgebers verstehen, die eben nicht an private Gremien ohne demokratische Kontrolle abgetreten werden darf.

Zum DGRV:
Der DGRV ist Spitzenverband und Prüfungsverband im Sinne des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) der genossenschaftlichen Gruppe, die mit über 17 Mio. Mit-gliedern in ca. 5.500 Genossenschaften die bei weitem mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation in Deutschland ist.

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