EU-Konsultation: Stellungnahme des DGRV zur Überarbeitung der europäischen Rechnungslegungsrichtlinien
Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2009 eine Konsultation zur Überarbeitung der europäischen Rechnungslegungsrichtlinie durchgeführt, an der sich der DGRV beteiligt hat. Ziel ist eine Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften als Beitrag zum Bürokratieabbau. Die verbesserte Lesbarkeit soll die praktische Anwendung der Vorschriften erleichtern. Durch Abschaffung von Wahlrechten soll die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse erhöht werden. Schließlich ist die generelle Zielsetzung des „think small first“-Prinzips umzusetzen.
Der DGRV unterstützt das Ziel des Bürokratieabbaus für mittelständische Unternehmen uneingeschränkt. Ohne Zweifel bieten die Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten große Einsparpotenziale. Allerdings halten wir die Vorschläge der Kommission für zu zaghaft, um einen spürbaren Entlastungseffekt zu bewirken. Nach Auffassung des DGRV greift eine fragmentarische Überarbeitung der Richtlinien zu kurz. Vielmehr sollten auch die Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise mit den Empfehlungen den jüngsten G20-Gruppe der führenden Industrienationen in Bezug auf die Rechnungslegung Berücksichtigung finden. Die bisherige Strategie der EU-Kommission, die Richtlinien schrittweise an internationale Standards (IFRS) anzunähern, sollte überdacht werden. Die erheblichen Mängel der IFRS ziehen ihre Eignung gerade für mittelständische Unternehmen stark in Zweifel.
Der DGRV ist der Überzeugung, dass eine überzeugende Strategie zur Schaffung eines europäischen Rechnungslegungsrahmens für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen (Mittelstand) entwickelt werden sollte. Es ist Zeit für eine Rückbesinnung auf die zentralen Zwecke der Rechnungslegung: Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung sollten wieder in den Mittelpunkt der Rechnungslegung für mittelständische Unternehmen rücken.

Hintergründe zur Konsultation sind unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2009/company_law_dir_en.htm
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