Grunderwerbsteuer-Aktivierungspflicht nach Umwandlung
Das BMF hat nunmehr sein seit längerer Zeit erwartetes Schreiben zur bilanziellen Behandlung der Grunderwerbsteuer nach Fusion veröffentlicht. Erwartungsgemäß sieht es eine Aktivierungspflicht im Grundsatz vor, gewährt jedoch Vertrauensschutz für sog. "Altfälle", d.h. für Fusionen die vor dem SeSteG durchgeführt wurden. Der Steuerpflichtige hat in diesen ein Aktivierungswahlrecht, das er aber nur einheitlich für alle noch offenen Fälle ausüben kann.

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