DGRV: Rechnungslegungsstandard „IFRS für KMU“ ist für den Mittelstand in Europa nicht geeignet
Der DGRV lehnt in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium (Herrn Ministerialrat Dr. Christoph Ernst) die mögliche Anwendung des Standards "IFRS für KMU" in der Europäischen Union ab. Die Europäische Kommission hatte am 16. November 2009 ein Konsultationspapier mit der Bitte um Stellungnahme bis 12. März 2010 veröffentlicht.
Nach Auffassung des DGRV ist der Standard "IFRS für KMU" sowohl aus fachlichen wie aus ordnungspolitischen Gründen nicht geeignet für den europäischen Mittelstand. Der Standard verfehlt den Bedarf an einfachen, von den IFRS unabhängigen Bilanzierungsmethoden. Er ist nicht vereinbar mit dem Gläubigerschutzprinzip und der Kapitalerhaltungsfunktion des Einzelabschlusses. Der DGRV warnt insbesondere davor, die Standardsetzung für den Mittelstand auf den privaten Standardsetzer IASB zu übertragen. Aus diesen Gründen ist der DGRV der Auffassung, dass der EU-Gesetzgeber weder den Mitgliedstaaten noch den Unternehmen unmittelbar ein Wahlrecht zur freiwilligen oder obligatorischen Anwendung des „IFRS für KMU“ gewähren sollte.
Der DGRV spricht sich dafür aus, in der angekündigten Modernisierung der europäischen Bilanzrichtlinien die Bedürfnisse des Mittelstandes und das Ziel des Bürokratieabbaus stärker in den Mittelpunkt zu stellen."

Link zum Konsultationspapier der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2009/ifrs_for_sme_en.htm
Link auf die Themenseite des DGRV:
http://dgrv.de/de/z/zusammenfassung/ifrs.html
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