DGRV.de > Aktuelles > 03/23/2010


EU-Konsultation zu „IFRS für KMU“

Der DGRV lehnt in einem Schreiben an die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission (Herrn Jeroen J. Hooijer) die mögliche Anwendung des Standards "IFRS für KMU" in der Europäischen Union ab. Die Europäische Kommission hatte am 16. November 2009 ein Konsultationspapier mit der Bitte um Stellungnahme bis 12. März 2010 veröffentlicht.

Nach Auffassung des DGRV ist der Standard "IFRS für KMU" sowohl aus fachlichen wie aus ordnungspolitischen Gründen nicht geeignet für den europäischen Mittelstand. Der Standard verfehlt den Bedarf an einfachen, von den IFRS unabhängigen Bilanzierungsmethoden. Er ist nicht vereinbar mit dem Gläubigerschutzprinzip und der Kapitalerhaltungsfunktion des Einzelabschlusses. Der DGRV warnt insbesondere davor, die Standardsetzung für den Mittelstand auf den privaten Standardsetzer IASB zu übertragen. Aus diesen Gründen ist der DGRV der Auffassung, dass der EU-Gesetzgeber weder den Mitgliedstaaten noch den Unternehmen unmittelbar ein Wahlrecht zur freiwilligen oder obligatorischen Anwendung des „IFRS für KMU“ gewähren sollte.

Der DGRV spricht sich dafür aus, in der angekündigten Modernisierung der europäischen Bilanzrichtlinien die Bedürfnisse des Mittelstandes und das Ziel des Bürokratieabbaus stärker in den Mittelpunkt zu stellen."

DGRV_Konsultation_IFRS_fuer_KMU_de.pdf

DGRV_consultation_IFRS_for_SMES_eng.pdf

Link zum Konsultationspapier der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2009/ifrs_for_sme_en.htm

Insgesamt wurden über 200 Stellungnahmen aus ganz Europa an die Kommission gerichtet:
zu den Stellungnahmen an die EU Kommission

Link auf die Themenseite des DGRV:
http://dgrv.de/de/z/zusammenfassung/ifrs.html