 | Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Hoteliers jubeln, Außendienstler machen lange Gesichter
Zum 1. Januar 2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht ein ganzes Bündel von steuerlichen Maßnahmen vor, mit denen die Bundesregierung den wirtschaftlichen Aufschwung fördern möchte. Korrigiert wurden die Zinsschrankenregelung und die Mantelkaufregelung sowie die Regelungen zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Konzernumstrukturierungen. Keine Regelung hat aber ein solches öffentliches Echo hervorgerufen, wie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsumsätze. Gerade diese Maßnahme ist ein nachdrückliches Beispiel dafür, dass die positiven Ziele des Gesetzgebers konterkarierende Wirkungen haben können.

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