 | Prüfen, prüfen, prüfen Die Ansprüche der Finanzverwaltung mit der Wahrung des "Bankgeheimnisses” vereinbaren
Autor: Lipps, Volker
BI - Bankinformation 12/2003, S. 64 - 65
Totgesagte leben länger. Schon häufig, zuletzt Anfang dieses Jahres, wurde der gesetzgeberische Versuch gewagt, § 30a der Abgabenordnung, der das so genannte "Bankgeheimnis" normiert, abzuschaffen. Bislang war noch jeder dieser Vorstöße ohne Erfolg.

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