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DGRV: Rechnungslegungsstandard „IFRS für KMU“ ist für den Mittelstand in Europa nicht geeignet


Positionspapier genossenschaftlicher Bundesverbände zu deutschen Genossenschaften in Europa


Managementsysteme für IT-Sicherheit


Grunderwerbsteuer-Aktivierungspflicht nach Umwandlung


Novellierung des BDSG - Neue Regeln ab 1.4.


Hagemeister verlässt den DGRV


Risiko für gemeinnützige Genossenschaften

Über uns

Der DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. ist sowohl Spitzenverband als auch Prüfungsverband der deutschen Genossenschaftsorganisation. Wir stehen in der Tradition von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch.
Der genossenschaftliche Verbund ist mit über 20 Mio. Mitgliedern die bei weitem mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation in Deutschland. Davon sind 3,8 Mio. Menschen Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, die nicht unter dem Dach des DGRV organisiert sind.

Aufgaben des DGRV

Satzungsmäßige Aufgabe des DGRV ist die Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens und des genossenschaftlichen Prüfungswesens. Der Verband entwickelt Konzepte und einheitliche Standards für Fragen der Rechnungslegung und Prüfung und ist damit das Kompetenzzentrum für seine Mitglieder. Auf dieser Grundlage vertritt der DGRV die gemeinsamen wirtschafts-, rechts- und steuerpolitischen Belange. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind ebenfalls die Durchführung von Prüfungen und die Beratung sowie die Förderung der Verbandsmitglieder.
Die Wahrnehmung bildungspolitischer Belange und die Koordinierung der genossenschaftlichen Bildungsarbeit sind weitere Aufgaben. Die Aus- und Fortbildung des Prüfernachwuchses und der Prüfungskräfte erfolgt in enger Abstimmung mit der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG). Der DGRV unterhält Beziehungen zu genossenschaftlichen und anderen Organisationen und Institutionen im In- und Ausland und führt die genossenschaftliche Entwicklungs- und Beratungsarbeit im Ausland durch, soweit das nicht Aufgabe der Bundesverbände ist.

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