BMF erleichtert Abschreibung von Laptops und Co.
Mit dem Schreiben zur „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Erleichterungen für Steuerpflichtige eingeführt. Durch die Verkürzung der Nutzungsdauer der digitalen Wirtschaftsgüter können die Kosten von Laptops, PC-Zubehör aber auch Software noch im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Hierdurch unterstützt das BMF Unternehmen bei der Ausstattung ihrer Mitarbeiter im Homeoffice.