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Vorschub für Homeoffice-Ausstattung


BMF erleichtert Abschreibung von Laptops und Co.

26. Februar 2021


Mit dem Schreiben zur „Nut­zungs­dau­er von Com­pu­ter­hard­wa­re und Soft­ware zur Da­ten­ein­ga­be und -ver­ar­bei­tung“ hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Erleichterungen für Steuerpflichtige eingeführt. Durch die Verkürzung der Nutzungsdauer der digitalen Wirtschaftsgüter können die Kosten von Laptops, PC-Zubehör aber auch Software noch im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Hierdurch unterstützt das BMF Unternehmen bei der Ausstattung ihrer Mitarbeiter im Homeoffice.

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