Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen laut Handelsgesetzbuch (HGB) einen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen sogenannten Lagebericht erstellen. Diese sollen über die derzeitige und zukünftige wirtschaftliche Entwicklung, den Finanzstatus sowie ggf. zukünftige Planungen des Unternehmens Auskunft geben und bestehende Chancen / Risiken darstellen.
Kleine Kapitalgesellschaften mit weniger als 6 Mio. Euro Bilanzsumme und 12 Mio. Euro Umsatzerlösen im vergangenen Geschäftsjahr sowie weniger als 50 Arbeitnehmenden im Jahresdurchschnitt sind nicht verpflichtet neben einem Jahresabschluss auch einen Lagebericht zu erstellen.
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