Weitere Fördermaßnahmen für die Installation von Balkonkraftwerken
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Installation von Balkonkraftwerken in Deutschland deutlich vereinfacht. Bisher war die Installation von Balkonkraftwerken in der Regel nur mit der Zustimmung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen möglich. Dies konnte zu Verzögerungen und sogar zur Ablehnung der Bauvorhaben führen. Der Entwurf sieht vor, dass Balkonkraftwerke künftig zu den sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen gehören. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation gestattet wird. Die anderen Wohnungseigentümer:innen haben in Zukunft lediglich ein Mitspracherecht hinsichtlich der Art und Weise der Installation.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier.
Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen finden Sie hier.
Das Angebot wächst auch für gemeinschaftliche Vorhaben.
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