Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete und vereinfachter Genehmigungsverfahren für Windenergie, Solarstrom und Speicher beschlossen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 die Gesamtumsetzung der europäischen RED III-Richtlinie für die Windenergie an Land beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) umfasst die Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land – auch in Verbindung mit Energiespeichern – sowie verkürzte Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarstromanlagen, Geothermie und Wärmepumpen. Letztere werden durch Änderungen am Immissionsschutz- und Wasserhaushaltsgesetz ermöglicht. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, das EU-Ziel von 42,5% Energieanteil (am Bruttoenergieverbrauch) aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030 zu erreichen. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt. Die neuen Regelungen verfolgen das Ziel, die Energiewende schneller voranzubringen und dafür bürokratische Hürden abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
Zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete. Windprojekte in diesen Gebieten können in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, das im Windenergieflächenbedarfsgesetz verabschiedet wurden. Dadurch wird zugleich eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen sind. Die Regelungen gelten auch für Speicher, die am selben Standort installiert werden sollen. Auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete profitieren Projekte von vereinfachten Maßnahmen durch zusätzliche Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) finden Sie hier.