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Bedingungen für Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land angepasst


Verbesserungen bei Antragsberechtigung und Rückzahlung sowie höhere Förderbeträge

1. Juli 2024


Zum 1. Juli 2024 wurde die Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land aktualisiert. Die Neuigkeit wurden von Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck in einer Videobotschaft verkündet. Darin hebt er die Erhöhung der Fördersumme von 200.000 Euro auf 300.000 Euro und die praxisnahe Gestaltung der Antragsberechtigung hervor. Positiv bewerten wir auch die geänderten Voraussetzungen bei der Antragsberechtigung: Die Anzahl der notwendigen Mitglieder wird nun auf 15 Mitglieder reduziert. Langfristig sollte jedoch die Mindestanzahl von 50 Mitgliedern erreicht werden, um unter die Definition der Bürgerenergiegesellschaft (§3 Nr. 15 EEG) zu fallen und die Förderung so weiter in Anspruch nehmen zu können.

Das Förderprogramm wurde zu Beginn des Jahres 2023 eingeführt, um bürgerlichen Zusammenschlüssen wie beispielweise Genossenschaften den Zugang zu eigenen Windkraftanlagen zu erleichtern und gegen die Risiken in der Planungs- und Genehmigungsphase abzusichern. Dafür können sich die Antragstellenden bis zu 70 Prozent der Kosten für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen und andere Vorplanungskosten erstatten lassen und müssen diese nur im Falle einer erfolgreichen Projektdurchführung zurückzahlen.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hatte das Ministerium auf die Problematiken des Programms hingewiesen und sich aktiv in den Lösungsprozess eingebracht. Wir begrüßen die Verbesserungen bei der Antragsberechtigung und Rückzahlung sowie höhere Förderbeträge, bedauern aber, dass die Förderung nicht auch auf den Bereich PV-Freiflächen- und PV-Dachanlagen ausgeweitet wurde, da auch hier ein Planungsrisiko besteht. Zudem wäre für die Genossenschaften und ihren Beitrag zur Energiewende eine Ausweitung auf andere Felder wie Wärme, E-Mobilität und Digitalisierung im Energiesektor an sinnvoll. Als Vorbild für eine solche Anpassung könnte das erfolgreiche Förderprogramm in Schleswig-Holstein dienen.


Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

 

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