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BEW-Förderung zum Jahresstart mit neuem Merkblatt


Zentrales Dokument soll Übersicht schaffen

1. Januar 2026


Seit Anfang 2026 gibt es für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) eine Neuerung: Das bisherige Dickicht aus verschiedenen Dokumenten wurde in einem einzigen, zentralen Merkblatt (Version 3.0) zusammengefasst. Diese Konsolidierung soll die Antragstellung übersichtlicher machen und bürokratische Hürden abbauen.

Neben der rein strukturellen Zusammenfassung enthält das neue Merkblatt inhaltliche Anpassungen, die den Prozess für Kommunen und Energieversorger beschleunigen.

Drei wichtige Neuerungen im Überblick

  • Vergabe ohne Vergleichsangebote bis 15.000 €: Um kleine Aufträge und Planungsleistungen schneller vergeben zu können, entfällt die Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten, sofern der Auftragswert unter 15.000 € (netto) liegt. Dies spart wertvolle Zeit in der frühen Projektphase und reduziert den Dokumentationsaufwand erheblich.
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Zwar gilt der Grundsatz weiterhin, dass die Auftragserteilung erst nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen kann. Allerdings gelten jetzt in bestimmten Fällen Ausnahmeregelungen zu diesem Grundsatz. Dies ermöglicht es Antragstellern, unter definierten Voraussetzungen bereits vor Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids z.B. Planungs- und Beratungsleistungen zu beauftragen, ohne die Förderfähigkeit des Gesamtprojekts zu riskieren. Ebenfalls können bedingte Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
  • Keine Projektskizze für Modul 1 Antrag nötig: laut Auskunft des BAFA erleichtert dies die Antragstellung in Modul 1 erheblich und führt zu schnelleren Verfahren.

Eine weitere Neuerung gilt bereits seit 16. September 2025: Einzelmaßnahmen können seitdem nur noch dann gefördert werden, wenn für das Wärmenetz ein Transformationsplan vorliegt.

Die Bundesgeschäftsstelle setzt sich weiter dafür ein, dass die Förderbedingungen auch für kleinere, insbesondere genossenschaftliche Projekte, passend sind. Dazu gehören zügige Bewilligungszeiten ebenso wie vereinfachte Verfahren und zeitnahe Auszahlungen. In Gesprächen mit BMWE und BAFA wurde mitgeteilt, dass im Jahresverlauf 2026 durch mehr Personal, Prozessoptimierung und externe Unterstützung deutlich schnellere Bearbeitungszeiten sichergestellt werden sollen.

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