Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete und vereinfachter Genehmigungsverfahren für Windenergie, Solarstrom und Speicher beschlossen
Das Bundeskabinett hat sich auf neue Regelungen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien geeinigt. Diese umfassen die Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete und verkürzter Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land sowie Solarstromanlagen. Auch die Einbindung von Speichern und der Hochlauf von Elektrolyseuren soll erleichtert werden. Die auf einem gemeinsamen Gesetzentwurf von Umwelt-, Bau- und Wirtschaftsministerium basierenden Regelungen läuten die Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ein. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, das neue EU-Ziel zu erreichen: 42,5% Energieanteil (am Bruttoenergieverbrauch) aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2030.
Zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete. Wind- und Solarstromprojekte in diesen Gebieten können in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, das im Windflächenbedarfsgesetz verabschiedet wurden. Die Regelungen gelten auch für Speicher, die am selben Standort installiert werden sollen. Und auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete profitieren Projekte von vereinfachten Maßnahmen durch zusätzliche Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Darüber hinaus einigten sich die Regierungsparteien auch bei Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung auf einen schnelleren und weniger bürokratischen Genehmigungsprozess. Europarechtliche Verfahren werden damit erst ab einer Wasserstofferzeugungskapazität von 50 Tonnen pro Tag notwendig. Unter einer Nennleistung von 5 Megawatt entfallen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflichten komplett.
Den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) finden Sie hier.
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