Erleichterungen bekannt gegeben
Um keine Projekte, die an Ausschreibungsverfahren teilgenommen haben bzw. teilnehmen wollen, durch die Coronakrise zu gefährden, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Erleichterungen bei Ausschreibungsverfahren bekannt gegeben.
Bezuschlagte und zukünftige Bieter erhalten mehr Zeit um ihre Projekte zu realisieren. Dadurch sollen Strafzahlungen aufgrund coronabedingter Verzögerungen im Projekt vermieden werden. Die Änderungen gelten sowohl für laufende und zukünftige Ausschreibungsrunden als auch bereits bezuschlagte Gebote.
Genauere Informationen zu den Regelungen finden Sie in der Mitteilung der BNetzA hier.
Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend
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