SPD, Grüne und Union einigen sich auf Einschränkungen für Windenergie außerhalb der ausgewiesenen Flächen
In der letzten Januarwoche wurden gleich mehrere energiepolitische Gesetzesänderungen verabschiedet. Dazu gehört das „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windkraftausbau“, auf das sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU nach langen Verhandlungen geeinigt haben. Am 14. Februar 2025 wurde das Gesetz im Bundesrat beschlossen. Damit kann der Ausbau der Windkraft nun in Regionen eingeschränkt werden, die bereits die verbindlichen Flächenziele (zwei Prozent für Windenergie) erreicht haben.
Zurückzuführen ist das Gesetz auf eine große Anzahl neuer Projektanträge, die in einigen Regionen teilweise auf Ablehnung gestoßen sind. Im Herbst veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) daher einen Gesetzesvorschlag, in dem eine neue Berechnungsmethode für die Flächennutzung enthalten war und mit dem die Erfolge des Windflächenbedarfsgesetzes (sog. WindBG) untergraben worden wären. Das nun verabschiedete Gesetz setzt stattdessen am Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an und verhindert Vorbescheide außerhalb von ausgewiesenen Gebieten. Diese Entprivilegierung tritt nur dann ein, wenn in einer Region die Flächenziele in Höhe von zwei Prozent für Windenergie erreicht sind. Betroffen sind schätzungsweise 1.000 geplante Vorhaben. Zum Teil greift das Gesetz damit auch in laufende Verfahren ein, weshalb damit gerechnet werden kann, dass es zu der Gesetzesänderung gerichtliche Verfahren geben wird.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Gemeinden weiterhin ihre Zustimmung für neue Projekte erklären können. Bis 2027 haben sie mit der Gemeindeöffnungsklausel ein Instrument, um Planungen voranzubringen. Es bleibt also weiterhin wichtig, die Gemeinde an Bord zu haben und die lokale Bevölkerung frühzeitig in neue Vorhaben einzubinden – genau wie es für die Energiegenossenschaften gängige Praxis ist. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden drückt ihre Bedenken gegen die Entwicklung aus, dass die Mindest-Flächenziele häufig als Obergrenze verstanden werden.
Wir werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass bewehrte Beteiligungskonzepte gestärkt werden, um Akzeptanz zu schaffen, anstatt der ablehnenden Haltung kleiner Teile der lokalen Bevölkerung entgegenzukommen, indem man den Ausbau der Erneuerbaren Energien erschwert.
Das Gesetzesdokument zur Änderung des BImSchG finden Sie hier.
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