Erleichterungen für PV-Anlagen
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Für PV-Anlagen enthält das Gesetz drei wichtige Änderungen.
So sind Einnahmen und Entnahmen aus bestehenden und neuen Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden bis 30 kW installierte Leistung bzw. bei gemischt genutzten Mehrfamilienhäusern bis 100 kW installierte Leistung (15 kW installierte Leistung pro Wohn- oder Gewerbeeinheit) zukünftig von der Einkommenssteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EstG).
Für die Lieferung und Installation von neuen Photovoltaikanlagen bis 30 kW installierte Leistung sowie die Nachrüstung wesentlicher Komponenten und Speicher auf Wohngebäuden und öffentlichen Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2023 ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UstG). Der Anlagenbetreibende erhält die PV-Anlage vom Installierenden also zum Nettopreis „zuzüglich 0 Prozent Umsatzsteuer“.
Ferner können Lohnsteuerhilfevereine zukünftig die Einkommensteuererklärung auch für PV-Anlagenbetreibende erstellen, wenn sie von der Einkommensteuer befreit sind.
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