Was plant die neue Regierung für Genossenschaften?
CDU/CSU und SPD haben gestern ihren Koalitionsvertrag vorgelegt, der auch für Genossenschaften einige Ankündigungen beinhaltet. Grundsätzlich begrüßen wir den Plan der neuen Regierung, die Wirtschaft zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Es kommt jedoch darauf an, wie die Vorhaben konkret umgesetzt und welche positiven Auswirkungen sie auf die unternehmerische Praxis haben werden:
Hier einige wichtige Punkte für Genossenschaften:
1.) Reform des Genossenschaftsgesetzes (GenG): Der Koalitionsvertrag sieht vor, das GenG zu modernisieren. Wir begrüßen das Vorhaben und werden uns dafür einsetzen, dass diese Reform im Sinne aller Genossenschaften umgesetzt wird. Ein aus unserer Sicht wichtiger Punkt hierbei ist, dass die mittelbare Förderung in § 1 Abs. 1 GenG ergänzt werden sollte, insbesondere um mehr Rechtssicherheit für bestimmte Energiegenossenschaftsmodelle zu schaffen. Bei allen Vorhaben werden wir bei der konkreten Ausgestaltung der Regelungen darauf achten, dass die Solidität der genossenschaftlichen Rechtsform nicht infrage gestellt wird und die für den Schutz vor Missbrauch notwendige Prüfung mitberücksichtigt wird.
2.) Regelungen für einen einfachen und beschleunigten Gründungsprozess von Start-Ups: Dies betrifft auch den Gründungsprozess von Genossenschaften. So verspricht die neue Regierung die Schaffung eines One-Stop-Shops, der alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll. Wir begrüßen diese Vereinfachung für Gründungsinitiativen sehr.
3.) Regelungen für Energiegenossenschaften: Neben der GenG-Reform sollen auch Geschäftsmodelle von Energiegenossenschaften gefördert und ermöglicht werden. So sieht der Koalitionsvertrag die Einführung des Energy Sharing, eine rechtliche Erleichterung des Bürgerstroms bei Windenergie und eine Zukunft für Biogasanlagen mit Wärmenetzen vor. Damit greift der Koalitionsvertrag einige von uns geforderte Vorhaben auf. Es kommt nun auf die Umsetzung im Sinne gemeinschaftlicher Akteure an.
Der DGRV wird die geplanten Vorhaben branchenübergreifend im Sinne der 5.114 Genossenschaften begleiten.