Deutscher Bundestag beschließt Bürokratieabbau mit Blick auf dezentrale Stromerzeugung, Speicher und Elektromobilität
Der Deutsche Bundestag hat eine weitreichende Gesetzesänderung im Strom- und Energiesteuerrecht beschlossen, die auf die Modernisierung, Vereinfachung und Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben abzielt. Die Neuerungen sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für Projekte auf Basis erneuerbarer Energien (EE), Speicherung und Elektromobilität verbessern.
Für dezentrale EE-Projekte umfasst die Modernisierung unter anderem folgende wichtige Regelungen:
Neben dem Abbau administrativer Hürden für Anlagenbetreiber schafft die Modernisierung auch Rechtsklarheit in Bezug auf erneuerbare Energieträger und KWK. Folgende Regelungen wurden eingeführt:
Die Gesetzesnovelle fördert Innovationen, indem sie die doppelte Besteuerung vermeidet und klare Regeln für bidirektionales Laden schafft. Zu den Regelungen gehören:
Die umfassenden Reformen, die im Wesentlichen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten (Artikel 7 Absatz 1), verbessern die Planungs- und Investitionssicherheit. Die Änderungen, insbesondere die Aufhebung der Anlagenverklammerung und die Vereinfachungen bei KWK-Anlagen und Speichern, führen zu einer erheblichen Rechts- und Verwaltungsvereinfachung für kleine und mittlere Unternehmen sowie damit Energiegenossenschaften. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV wird auch die für EE-Projekte relevanten Steuergesetze weiter fachlich und politisch begleiten sowie sich dabei für die Interessen der Energiegenossenschaften einsetzen.