Neuausrichtung der Energiepolitik angekündigt
Am 15. September hat das BMWE gemeinsam mit dem Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) an der Universität Köln und der Beratung für die Transformation der Energiewirtschaft (BET) den Monitoringbericht zur Energiewende vorgestellt. In einer Pressekonferenz wurden zuerst die wissenschaftlichen Analyseergebnisse vorgestellt und anschließend die politischen Schlussfolgerungen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche präsentiert. Ziel ist es, den Strommarkt kosteneffizient und versorgungssicher zu gestalten – unter anderem durch Flexibilisierung, Digitalisierung, regionale Steuerung und bessere Marktintegration. Das Vorgehen war bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Der Bericht bildet nun die Grundlage für die energiepolitische Ausrichtung der nächsten (mindestens) vier Jahre.
Ergebnisse der Studie und Schlussfolgerungen des Ministeriums
Die wissenschaftliche Studie liefert eine aktuelle, umfassende und ausgewogene Bestandsaufnahme der deutschen Energiewende. Der anschließend vorgestellte (politische) Zehn-Punkte-Plan weicht dabei teilweise von den wissenschaftlichen Erkenntnissen ab. Insgesamt interpretieren wir aus den Äußerungen eher eine Zurückhaltung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren sowie einige Maßnahmen, die den weiteren Ausbau ausbremsen könnten. So wird zwar an dem Ausbauziel festgehalten, wonach mindestens 80% des Bruttostromverbrauchs bis 2030 aus erneuerbaren Energiequellen kommen sollen – dabei wird allergings ein niedrigerer Strombedarf angenommen als bisher im EEG festgelegt. Während die Studie eine Bruttostromverbrauchsspanne von 600 bis 700 TWh errechnet, erscheint es fragwürdig, dass das Ministerium lediglich am unteren Ende der Schätzung ansetzt. Diese Annahme würde folglich bedeuten, dass man weniger Erneuerbare und Netze ausbauen muss. Für die Ausbaumengen im Bereich Wind-Offshore wurde dies bereits angekündigt. Klarheit über die tatsächliche Absenkung wird die nächste EEG-Novelle verschaffen. Das Papier betont ferner die Notwendigkeit, Klimaneutralität mit Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden, setzt dabei jedoch einseitig auf marktorientierte Steuerungsmechanismen, breite “Technologieoffenheit” und den Abbau notwendiger Subventionen im EE-Bereich. Gleichzeitig sollen Versorgungslücken durch den subventionierten Bau neuer fossiler Gaskraftwerke geschlossen werden. Zusätzlich soll der Hochlauf der Wasserstoffproduktion technologiefrei vorangetrieben und CO2-Speichertechnologien (CCS/CCU) etabliert werden. Probleme wie der stockende Netzausbau und fehlende Smart Meter werden zurecht identifiziert, es fehlen jedoch konkrete Vorschläge, wie dies verbessert werden soll. Positiv hervorzuheben sind hingegen die Pläne für mehr Digitalisierung und die Hebung von Flexibilitäten, unter anderem durch Speicher.
Während das Forderungspapier von Bundministerin Reiche die grundsätzlichen Weichen für die zukünftige Energiepolitik stellen dürfte, bleibt die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zunächst offen. Abgesehen von den allgemeinen Einschnitten, die für den gesamten Erneuerbaren-Sektor zu erwarten sind, zeichnen sich derzeit keine speziellen Hürden ab, die Energiegenossenschaften speziell und in besonderem Maße betreffen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die relevantesten Vorschläge für Energiegenossenschaften aus dem Zehn-Punkte-Plan:
Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus
Das BMWK hält zwar am Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern, gleichzeitig geht das Ministerium im Vergleich zu bisherigen Hochrechnungen jedoch von einem niedrigeren Strombedarf aus. So dass es wie oben schon dargestellt zu einem geringerem EE- und Netzausbau kommen könnte und damit die Klimaschutzziele gefährdet werden.
Erneuerbare Energie markt- und systemdienlich fördern
Im Rahmen der angekündigten systemdienlichen Förderung verkündete Bundesministerin Reiche auf der Pressekonferenz mündlich die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine neue Photovoltaik-Dachanlagen. Obwohl dabei keine Anlagengröße genannt wurde, lassen erste Einschätzungen darauf schließen, dass es sich um Systeme für Ein- und Zweifamilienhäuser handelt. Darüber hinaus sollen grundsätzlich alle Subventionen für erneuerbare Energien überprüft und gesenkt werden. Aus dem Dokument geht außerdem hervor, dass kleinere Neuanlagen zukünftig verpflichtend direktvermarktet werden sollen. Dies funktioniert in der Praxis nur, wenn die Direktvermarkter diese kleinen Anlagen annehmen und die Entgelte nicht zu einer Unwirtschaftlichkeit der Projekte führen. Wenn diese Maßgaben im weiteren Prozess nicht berücksichtigt werden, werden die Anlagen nicht mehr realisiert. Die staatliche Vergütung soll anstatt einer fixen Einspeisevergütung künftig über differenzierte Finanzierungsmodelle, wie zweiseitige Contracts for Difference (CfD) funktionieren. Dafür soll zunächst ein Abschöpfungsmechanismus eingeführt werden, bei dem Markterlöse über einem festgelegten Höchstwert zurückgezahlt werden müssten. Bei einfacher und unbürokratischer Ausgestaltung ist diese Maßnahme für Energiegenossenschaften umsetzbar. Hierfür wird sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden in jedem Fall einsetzen.
Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen
Für ein funktionierendes Stromsystem wird sich eine stärkere regionalere Steuerung zukünftig nicht vermeiden lassen. Mit dem Ziel, Netzanschlüsse zu beschleunigen und die Einspeisung effizienter zu nutzen, sollen vor allem die Anschlüsse von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern gezielt gesteuert werden. Hierbei wird auch die Einführung kapazitätsbasierter Netzentgelte thematisiert. Zudem sollen Projektierer in Regionen mit kritischer Netzsituation künftig einen höheren Anteil der Netzausbaukosten tragen. Beides liegt allerdings in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA), sodass das BMWE gesetzgeberisch keinen Einfluss nehmen kann. Entscheidend im weiteren Prozess vor allem bei der BNetzA wird sein, dass dabei die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte gewahrt bleibt. Hierfür wird sich die Bundesgeschäftsstelle zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden ebenfalls stark machen.
Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren
Mit dem Verweis auf die Versorgungssicherheit plant das Ministerium zeitnahe Ausschreibungen für den Bau flexibler Grundlastkraftwerke vorantreiben, insbesondere für Gaskraftwerke mit späterer Umstellungsmöglichkeit auf Wasserstoff. Aus Sicht vieler Akteure wie auch der Bundesgeschäftsstelle, die sich seit Jahren für die Energiewende einsetzen und um staatliche Unterstützung werben, ist die massive Förderung fossiler Strukturen schwer nachvollziehbar. So wird bei der Gasspeicherumlage für die neuen Gaskraftwerke mit 2 ct/kWh gerechnet.
Insgesamt könnten anhand des Monitoringberichts Maßnahmen entwickelt werden, die den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich stärker einschränken. Deshalb wird sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden weiterhin intensiv in den politischen Prozess einbringen. Besonders werden wir uns für eine Gesetzgebung einsetzen, die ambitioniert den EE- und Netzausbau voranbringt und dabei die Betätigungsmöglichkeiten von Energiegenossenschaften berücksichtigt.
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