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Neuer Schwung für die Erdwärme


Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) beschlossen

18. Dezember 2025


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im Dezember das Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) beschlossen. Um die deutsche Wärmewende zu beschleunigen und die Klimaziele zu erreichen, muss die Wärmeversorgung massiv dekarbonisiert werden – und die Geothermie spielt dabei als grundlastfähige, heimische Energiequelle eine Schlüsselrolle. Das GeoBG zielt insgesamt darauf ab, die Genehmigungsverfahren für Geothermie und die zugehörige Infrastruktur durch klarere Fristen und Verfahrenserleichterungen deutlich zu beschleunigen.

Ein zentraler Baustein ist dabei die Regelung, dass die Errichtung und der Betrieb von Geothermieanlagen sowie die zugehörige Infrastruktur wie z.B. Wärmeleitungen, im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Bei Abwägungsentscheidungen (z. B. mit dem Naturschutz oder dem Denkmalschutz) hat die Geothermie nun Vorrang. Dies gilt so lange, bis die Strom- und Wärmeerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist.

Aus Sicht der Energiegenossenschaften dürften insbesondere die Regelungen zur oberflächennahen Geothermie interessant sein, da sie für kalte Nahwärmenetze genutzt wird. Diese erfahren insbesondere in urbanen Gebieten gerade einen Aufschwung.

Regelungen für die Oberflächennahe Geothermie (bis 400 Meter Teufe)

  • Beschleunigte Fristen: Für die Anzeige von Bohrungen bis 400 Meter zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdwärme muss die zuständige Behörde die Unterlagen innerhalb von vier Wochen prüfen (§ 127 Abs. 2 BBergG n.F.). Wenn geologische Daten bereits vorliegen, sollen erneute Gutachten für Standardbohrungen reduziert werden.
  • Erleichterungen im Wasserrecht (bisher oft ein Nadelöhr): Für Erdwärmekollektoren (bis 4 Meter Tiefe und außerhalb von Wasserschutzgebieten) wird davon ausgegangen, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen haben. Das Gesetz regelt außerdem Entscheidungsfristen für Erlaubnisse im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Anlagen, die nicht unter das Bergrecht fallen (z.B. 3 Monate für eine typische Erdwärmepumpe). Digitalisierung: Die Einführung digitaler Antragsstrecken wird forciert, um die Kommunikation mit den Wasserbehörden zu beschleunigen.
  • Projektmanager: Im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Figur des Projektmanagers eingeführt, um die Behörden zu unterstützen und die Verfahren zu strukturieren.

Regelungen für Wärmeleitungen

Die beste Geothermieanlage nützt wenig, wenn die Wärme nicht bei den Verbrauchenden ankommt. Deshalb verzahnt das GeoBG die Erzeugung eng mit der Infrastruktur und schafft auch Regelungen für Wärmeleitungen. Neben dem überragenden öffentlichen Interesse sind auch für Wärmeleitungen beschleunigte Genehmigungen vorgesehen, insbesondere durch Regelungen zu Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Auch Enteignungsverfahren sind Teil des Gesetzespakets.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit das GeoBG die genannten Ziele erreichen kann und ob es auch für Genossenschaften die entsprechenden Erleichterungen und Beschleunigungen bringt.

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