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Öffentliche Konsultation zu EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge


Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beteiligt sich an Evaluation und Überarbeitung

7. März 2025


EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien für die Jahre 2024 bis 2029 eine Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen angekündigt. Zur Evaluierung der Vergabeverfahren hat die EU-Kommission daher bis zum 7. März eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass die Vergabe von Vorhaben und Ausschreibungen durch die öffentliche Hand in einer fairen, transparenten und kosteneffizienten Art und Weise ablaufen. Ziel ist es nun, die Vorgaben auf Grundlage von umweltfreundlichen, sozialen und innovativen Standards weiterzuentwickeln.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich im Namen der Energiegenossenschaften und der regionalen Genossenschaftsverbände an diesem Prozess beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich leistete sie inhaltliche Zuarbeit für den Beitrag von REScoop, der europäischen Vertreterorganisation der Energiegenossenschaften.

In der Stellungnahme weisen wir insbesondere auf Probleme hin, die durch die Kosten für Vergabe- und Ausschreibungsverfahren entstehen. Zudem betonen wir, dass bei Vergabeentscheidungen nicht ausschließlich der Preis ausschlaggebend sein sollte, sondern nachhaltige Kriterien stärker berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört unter anderem auf die regionale Nähe der Bewerber. Zudem merken wir an, dass oft Unklarheit bei regionalen Entscheidungsträgern über den genauen Vergabeprozess bestehen, was in einigen Fällen dazu führt, dass Vorhaben gar nicht erst umgesetzt werden. Ein weiteres Problemfeld betrifft die Nahwärmegenossenschaften, die nach der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen erschwerten Zugang zur öffentlichen Infrastruktur haben.

Die EU-Kommission plant, einen Entwurf für die Reform der Beihilfe-Leitlinien in der ersten Jahreshälfte 2025 vorzulegen. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird den gesetzgeberischen Prozess weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass Energiegenossenschaften bei lokalen Vorhaben zur Energiewende stärker berücksichtigt werden.


Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle finden Sie hier.

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