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Update zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets I


Das Solarpaket I ist immer noch nicht genehmigt

18. November 2025


Derzeit läuft das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren des Solarpakets I. Die Bundesregierung steht und stand in engem Austausch mit der Europäischen Kommission. Kern der Gespräche war zuletzt, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, einen Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen einzuführen, die den Förderbedarf übersteigen (Claw-back). Die Kommission bestand in diesen Gesprächen darauf, dass Deutschland schon kurzfristig einen solchen Mechanismus in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einführt. Dieser Mechanismus könnte in der nächsten EEG-Novelle eingeführt werden, die im Dezember 2025 bis Februar 2026 starten soll. Bis zum Sommer 2026 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein und spätestens dann könnte der Beihilfevorbehalt der Kommission hinsichtlich bestimmter Regelungen entfallen. 

Insbesondere die folgenden Regelungen sind vom Beihilfevorbehalt erfasst: 

  • die Erhöhung der maximalen Gebotsgröße für Freiflächenanlagen (von 20 MW auf 50 MW), 
  • die Verbesserungen zum Repowering von PV-Dachanlagen, 
  • das Untersegment für besondere Solaranlagen (Agri-, Parkplatz-, Floating- und Moor-PV) und
  • die Vergütungserhöhung im Aufdach-Gewerbesegment
    (40 kW – 1 MW, + 1,5 ct/kWh). 


Aktuelle Informationen zum Solarpaket I finden Sie auf der Internetseite des BMWE 

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