18 Monate Zeit, um das Zertifikat zu erlangen
Durch eine Änderung des § 2 Abs. 2b Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung haben Anlagenbetreibende jetzt 18 Monate Zeit das Anlagenzertifikat für Stromerzeugungsanlagen zwischen 135 kW und 950 kW installierte Leistung zu erlangen.
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