18 Monate Zeit, um das Zertifikat zu erlangen
Durch eine Änderung des § 2 Abs. 2b Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung haben Anlagenbetreibende jetzt 18 Monate Zeit das Anlagenzertifikat für Stromerzeugungsanlagen zwischen 135 kW und 950 kW installierte Leistung zu erlangen.
Das KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ wird wieder aufgenommen.
MehrDas Solarpaket I ist immer noch nicht genehmigt
MehrDie Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für das Biomassepaket erteilt
Mehr