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Verlängerung der COVID-19-Ausnahmeregelungen


Verordnung tritt in Kraft

28. Oktober 2020


Die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ stellt die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Unternehmen während der Pandemie sicher. Die ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristeten Ausnahmeregelungen ermöglichen es Genossenschaften und Unternehmen anderer Rechtsformen wie auch Vereinen, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, bei Fortbestehen der beschränkten Versammlungsmöglichkeiten die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und so handlungsfähig zu bleiben.

Die Verordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 29. Oktober 2020 in Kraft. Damit gelten die Ausnahmeregelungen auch für das Jahr 2021. Am 31. Dezember 2021 tritt die Verordnung entsprechend wieder außer Kraft.

In unserer Stellungnahme zum  Referentenentwurf der Verordnung vom 23. September 2020 haben wir die Verlängerung begrüßt.

Zu den fortgeltenden Regelungen haben wir im Juli eine Ergänzung des Genossenschaftskommentars „Lang/Weidmüller“ veröffentlicht, welche frei verfügbar ist.

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