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Virtuelle Generalversammlungen


Mindestvoraussetzungen zusammengestellt

27. April 2020


Der Fachausschuss für Recht beim DGRV hat Mindestvoraussetzungen zusammengestellt, die bei der Durchführung von virtuellen General- bzw. Vertreterversammlungen zu beachten sind. Hintergrund ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das im März 2020 verkündet würde (Rundschreiben vom 27. März 2020).

Das Gesetz beinhaltet eine zeitlich begrenzte Ausnahmevorschrift zur Durchführung von General- bzw. Vertreterversammlungen (Art. 2 § 3 Absatz 1). Demnach können die Beschlüsse auch dann in schriftlicher oder elektronischer Form gefasst werden, wenn dies in der Satzung der Genossenschaft nicht ausdrücklich zugelassen ist. Im Jahr 2020 können somit virtuelle General- bzw. Vertreterversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage durchgeführt werden.

Die Mindestvoraussetzungen stellen wir bei Bedarf unseren Mitgliedern und Partnern zur Verfügung.

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