Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften gibt Einblick in das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband, der Genossenschaftsverband Bayern, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, der Genossenschaftsverband Weser-Ems, das LandesNetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen und Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz boten zusammen mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Rahmen eines kostenlosen Webseminars über die Inhalte des finalen EEG 2023 zu informieren und dazu Fragen zu stellen. Referent René Groß (Leiter Politik und Recht bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) ging insbesondere auf die Neuerungen in der EEG-Novelle und ihre Bedeutung für die Energiegenossenschaften in der Praxis ein.
Welche energiegenossenschaftlich relevanten Gesetzesvorhaben sind betroffen?
MehrEinführung von Beschleunigungsgebieten und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Windenergie, Solarstrom und Speicher
MehrNegative Auswirkungen für Energiegenossenschaften durch Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und Förderstopp
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