Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften gibt Einblick in das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband, der Genossenschaftsverband Bayern, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, der Genossenschaftsverband Weser-Ems, das LandesNetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen und Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz boten zusammen mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Rahmen eines kostenlosen Webseminars über die Inhalte des finalen EEG 2023 zu informieren und dazu Fragen zu stellen. Referent René Groß (Leiter Politik und Recht bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) ging insbesondere auf die Neuerungen in der EEG-Novelle und ihre Bedeutung für die Energiegenossenschaften in der Praxis ein.
Absenkung der Direktvermarktungsgrenze wurde gestrichen, Energy Sharing-Regelung fehlt
MehrFörderung für KWK-Anlagen auch nach 2026 gesichert
MehrEinschränkungen für Windenergie außerhalb der ausgewiesenen Flächen
Mehr