PerspektivePraxis 4/25

DGRV-Fachreport für
genossenschaftliche Unternehmen

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Liebe Leserinnen und Leser,

Mit unserem digitalen Satzungsgenerator können sich Gründungsinitiativen einen auf ihre Geschäftsidee zugeschnittenen Satzungsentwurf online erstellen lassen. In diesem Jahr haben sich durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) einige Rahmenbedingungen zum Positiven verändert. In dieser Ausgabe erläutert Benjamin Dannemann aus dem Vorstandsstab, wie der Satzungsgenerator aktualisiert wurde. 

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wärmeplanung Anfang 2024 wurde ein entscheidender Schritt für die Wärmewende in Deutschland gesetzt. Kommunale Wärmepläne sollen künftig strategische Leitlinien für die Transformation der Wärmeversorgung bereitstellen und den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 ebnen. Um Kommunen, Länder und weitere Akteure bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die Wärmeplanung weiter zu verbessern, organisierten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) einen Stakeholder-Dialog zur kommunalen Wärmeplanung. Unser Referent für Wärmepolitik der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften Jonas von Obernitz war als Stimme der Genossenschaften dabei. 

Die Vereinten Nationen haben 2025 als Internationales Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Zum Abschluss des Ehrenjahres liefert Andreas Kappes, Leiter der Abteilung internationale Beziehungen, einen Überblick der Entwicklungsprojekte des DGRV rund um den Globus. Anhand anschaulicher Beispiele aus unseren Projekten in Lateinamerika, Asien und Afrika erklärt er die Idee und Funktionsweise von genossenschaftlicher Entwicklungsarbeit. 

Maßarbeit durch den Satzungsgenerator des DGRV

Ein Beitrag von Benjamin Dannemann, Referent für Kommunikation, Vorstandsstab

Die Satzung muss zur Geschäftsidee einer Genossenschaft und ihren Mitgliedern passen – eben made to measure, wie ein Maßanzug. Mit dem digitalen Gründungstool “Satzungsgenerator” kann man selbst einen Satzungsentwurf maßgeschneidert erstellen. Doch auch ein Maßanzug – um in diesem Bild zu bleiben – verändert sich mit der Mode oder dem Träger: Was einst „in“ und auf dem neuesten Stand war, entspricht mit zunehmender Zeitdauer nicht mehr dem Zeitgeist. Genauso verhält es sich auch mit dem Satzungsgenerator, der über genossenschaften.de gemeinsam vom DGRV und den regionalen Prüfungsverbänden bereitgestellt wird.

Zweck einer Satzung

Die Satzung gibt – neben dem Genossenschaftsgesetz (GenG) – einer Genossenschaft den rechtlichen Rahmen. Sie definiert Rechte und Pflichten, wie die Genossenschaft intern funktioniert, wie Entscheidungen getroffen werden und wie die unternehmerische Tätigkeit und die Förderung der Mitglieder organisiert ist. Sie muss zum geplanten Geschäft der Genossenschaft passen. Der Satzungsgenerator bietet für diese Maßarbeit eine strukturierte, digitale Umgebung, in der Gründungsinteressierte eine Satzung erstellen können, die von den Gründungsberatern der DGRV-Mitgliedsverbände bei der weiteren Gründungsberatung anerkannt wird.

Jede Gründunginitiative hat individuelle Anforderungen, die sich auch in der Satzung niederschlagen müssen. Daher ist bei der Gründung die Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden so wichtig. Um die Zusammenarbeit mit einem Prüfungsverband möglichst effizient zu gestalten, können die Satzung, wie auch die anderen Dokumente zur Gründung, über die Website mit dem Gründungsberater im engen Austausch entwickelt werden.

Die Mustersatzung

Doch Gesetzesänderungen betreffen nicht nur die Satzungen der einzelnen Genossenschaften, sondern auch den Satzungsgenerator selbst. Die im Satzungsgenerator hinterlegte „DGRV-Mustersatzung“ wird vom DGRV ständig an neue rechtliche Regelungen angepasst.

Wandel mit dem BEG IV

Anfang 2025 sind durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Änderungen im Genossenschaftsgesetz in Kraft getreten. Die damit verbundenen Änderungen hatten vor allem das Ziel, die Digitalisierung zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen.

Die bisher in vielen Fällen erforderliche Schriftform – also die eigenhändige Unterschrift – wurde weitgehend durch die Textform im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt. Das betrifft insbesondere die Errichtung der Satzung, die Beitrittserklärung, den Erwerb weiterer Geschäftsanteile, die Übertragung des Geschäftsguthabens, die Einladungen zur Generalversammlung, die Erteilung einer Stimmvollmacht für die Generalversammlung sowie die Kündigung der Mitgliedschaft.

Aktualisierter Satzungsgenerator

Die Mustersatzung und damit auch der Satzungsgenerator mussten an die neuen Bedingungen angepasst werden. Der Satzungsgenerator bietet nun u.a. die Möglichkeit für den, Beitritt, die Kündigung und die Einladung zur Generalversammlung die Textform vorzugeben.

Der Generator stellt sicher, dass die gewählten Optionen in den unterschiedlichen Satzungsregelungen miteinander kompatibel sind und die Satzung auch im Einklang mit den Vorgaben des GenG steht. Nach Abschluss der Eingaben wird ein Satzungsentwurf als PDF generiert. Doch trotz fortschreitender Automatisierung bleibt die menschliche Expertise unverzichtbar. Der Satzungsgenerator ist ein unterstützendes Werkzeug, aber kein Ersatz für die rechtliche Prüfung und Beratung im Einzelfall. Der regionale Prüfungsverband überprüft die Satzung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Rechtskonformität im Hinblick auf den konkreten Sachverhalt.

Weitere Anpassungen erwartet

Mit dem vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf zur „Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“, der im Juni 2025 veröffentlicht wurde, stehen weitere Änderungen des GenG bevor. Die Weiterentwicklung des Genossenschaftsgesetzes ist wichtig.

Zu den wesentlichen Änderungsvorschlägen gehört die im Referentenentwurf vorgesehene Ergänzung in § 1 Abs. 1 GenG der mittelbaren Förderung. Diese Neuerung würde mehr Rechtssicherheit insbesondere für bestimmte Energiegenossenschaftsmodelle schaffen. Auch der Vorschlag der Einführung einer Frist für die Eintragung einer Genossenschaft im Genossenschaftsregister ist praxisgerecht, sollte jedoch nicht nur bei Gründungen, sondern auch für andere Eintragungen, wie etwa von Satzungsänderungen, gelten. In der geplanten Anpassung des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG soll die Satzung von in Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitgliedern regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung gebunden ist. Dies ist praxisfern und rechtspolitisch verfehlt. Der Vorstand einer Genossenschaft muss weiterhin eigenverantwortlich entscheiden können, Näheres kann unserer Stellungnahme entnommen werden.

Diese und weitere geplante Änderungen – sofern sie Gesetzeskraft erhalten – werden erneut eine Anpassung der Mustersatzung und damit auch eine Weiterentwicklung des Satzungsgenerators erforderlich Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird zeitnah eine rechtssichere Anpassung des Satzungsgenerators erfolgen.

Fazit

Die Gründung einer Genossenschaft ist ein lebendiger Prozess. Was heute passt, muss morgen vielleicht angepasst werden. Der Satzungsgenerator ist dabei das digitale Schneideratelier, das nicht nur den individuellen Anzug für jede Genossenschaftsgründung liefert, sondern auch das Schnittmuster selbst regelmäßig überarbeitet. Mit der kontinuierlichen Pflege durch den DGRV bleibt das Werkzeug flexibel, aktuell und rechtssicher.

Wärmeplanung in Deutschland – Chancen und Herausforderungen für Wärmegenossenschaften

Ein Beitrag von Jonas von Obernitz, Referent für Wärmepolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes Anfang 2024 wurde ein entscheidender Schritt für die Wärmewende in Deutschland gesetzt. Kommunale Wärmepläne sollen künftig strategische Leitlinien für die Transformation der Wärmeversorgung bereitstellen und den Weg zur Klimaneutralität bis 2045 ebnen. Um Kommunen, Länder und weitere Akteure bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die Wärmeplanung weiter zu verbessern, organisierten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) einen breiten Stakeholder-Dialog. Auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften war eingeladen, an den drei ganztägigen Präsenz-Workshops und der Abschlussveranstaltung teilzunehmen. Als Stimme der Energiegenossenschaften setzen wir uns für die richtigen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Im Fall der fast 300 Wärmegenossenschaften sind unsere konkreten Ziele, die Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen zu erleichtern, genossenschaftliche Wärmeprojekte zu fördern, bürokratische Anforderungen an Wärmegenossenschaften schlank zu halten, sowie Wärmequellen zu erhalten. Darüber hinaus fordern wir von der Politik, Genossenschaften an der Wärmeplanung zu beteiligen und ihre Neugründungen zu fördern. Wir waren vor Ort, um die Positionen der Wärmegenossenschaften in den Dialog einzubringen. Durchgeführt wurde der Stakeholderdialog vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Das jetzt vorliegende Ergebnispapier fasst zentrale Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Stakeholderdialogs zusammen – von Datenfragen über die Rolle kleiner Kommunen bis hin zu Schnittstellen zwischen Wärmeplanung, Stadtentwicklung und Energieinfrastruktur. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Stärkung von Wärmegenossenschaften.

StS Frank Wetzel (BMWE), Ministerin Verena Hubertz (BMWSB), Kristina Haverkamp (dena) und Wolfgang Neußer (BBSR) präsentieren das Ergebnispapier des Stakeholder-Dialogs zur Kommunalen Wärmeplanung.

Herausforderungen der Wärmeplanung

Die Arbeitsgruppen zeigten deutlich, dass viele Kommunen – insbesondere kleinere – vor erheblichen Schwierigkeiten stehen. Die Datenlage ist oft unvollständig, uneinheitlich und schwer zugänglich, was fundierte Entscheidungen erschwert. Vorgeschlagen wird daher eine zentrale Bereitstellung von standardisierten Daten durch Bund und Länder, um Planungsprozesse effizienter und vergleichbarer zu machen.

Kleine Kommunen sind von den Anforderungen besonders betroffen: Ihnen fehlen finanzielle und personelle Ressourcen, vielfach auch das notwendige Fachwissen. Der Bund soll daher Arbeitshilfen, Vorlagen und Kurzinformationen bereitstellen, die den Einstieg erleichtern, sowie Beratungsangebote ausbauen. Gleichzeitig gilt es, die Akzeptanz der Wärmeplanung zu erhöhen. Dafür müssen Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz ausgeräumt und der Nutzen von Wärmeplänen klar kommuniziert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Verzahnung von Wärmeplanung und Bauleitplanung. Flächennutzungs- und Bebauungspläne können helfen, Flächen für Energieanlagen zu sichern oder den Ausbau von Wärmenetzen planerisch abzusichern. Empfohlen wird die Erstellung eines Praxisleitfadens mit konkreten Beispielen. Auch die bessere Koordinierung mit Strom- und Gasnetzbetreibern sowie die Nutzung von Quartierslösungen sollen die Wärmewende beschleunigen.

Wärmegenossenschaften als Schlüsselakteure

Ausführlich widmet sich das Ergebnispapier den Potenzialen von Wärmegenossenschaften. Sie gelten als ein zentraler Hebel, um die Wärmewende lokal erfolgreich umzusetzen. Genossenschaften ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern direkte Teilhabe, schaffen Transparenz und erhöhen die Akzeptanz von Wärmenetzprojekten. Kapital, das in der Region gesammelt wird, bleibt vor Ort und dient dem Aufbau klimaneutraler Infrastrukturen. Die nicht gewinnorientierte Ausrichtung macht sie für viele Menschen attraktiv, während gleichzeitig ein Gefühl von Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung entsteht.

Der Aufbau von Genossenschaften leistet zudem einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag: Durch das Engagement vieler Einzelner entsteht ein gemeinschaftlicher Prozess, der das Vertrauen stärkt und Multiplikatoren hervorbringt, die die Idee weitertragen. Damit können Wärmegenossenschaften nicht nur als Betreiber, sondern auch als Motoren für Beteiligung, Kommunikation und Akzeptanz wirken.

Um dieses Potenzial zu entfalten, empfiehlt das Ergebnispapier gezielte politische und administrative Unterstützung. Kommunen sollen aktiv bei der Gründung helfen, etwa durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, durch die Vermittlung von Kontakten oder durch das Teilen von Satzungsbeispielen. Zudem sollen Bürgschaften – von Kommunen oder Ländern – geprüft werden, um Investitionen abzusichern. Landesenergieagenturen könnten mit Beratungsangeboten und Vernetzungsstrukturen flankieren. Vorgeschlagen wird außerdem, erfolgreiche Praxisbeispiele systematisch aufzubereiten und als Orientierung für neue Projekte verfügbar zu machen.

Die Förderung von Wärmegenossenschaften wird damit nicht nur als technische oder wirtschaftliche Maßnahme verstanden, sondern als gesellschaftlicher Ansatz, der die Wärmewende zu einer Gemeinschaftsaufgabe macht.

Quartierslösungen und integrierte Planung

Neben der Rolle der Genossenschaften betont das Papier die Chancen von Quartierslösungen. Wenn ganze Nachbarschaften gemeinsam geplant werden, lassen sich Wärmenetze effizienter entwickeln. Öffentliche Liegenschaften oder große Verbraucher können dabei als Ankerkunden fungieren. Ergänzt wird dies durch den Vorschlag, „Kümmerer“-Rollen einzurichten – Personen oder Organisationen, die als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Bürgerschaft und Energieinfrastruktur agieren.

Fazit

Das Ergebnispapier zum Stakeholder-Dialog verdeutlicht: Die Wärmewende ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern vor allem eine soziale und organisatorische. Ohne klare Datenstrukturen, Unterstützungsangebote für kleine Kommunen und eine enge Verzahnung mit Stadtentwicklung und Infrastrukturplanung wird der Wandel schwer umzusetzen sein. Wärmegenossenschaften nehmen dabei eine besondere Rolle ein. Sie verbinden lokale Investitionen mit Transparenz, Selbstwirksamkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt – und können so entscheidend zum Erfolg einer bürgernahen Wärmewende beitragen.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wertet es als großen Erfolg, dass die Wärmegenossenschaften im Zusammenhang des Stakeholder-Dialogs zur kommunalen Wärmeplanung als wichtige Akteurinnen gestärkt werden. Entsprechend hob die neue Ministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, in ihrer Rede zur Abschlussveranstaltung die Rolle der Genossenschaften ebenfalls hervor.

Das Ergebnispapier finden Sie hier.

Sozialstruktur stärken, Zukunft gestalten - Was die genossenschaftliche Zusammenarbeit des DGRV im Ausland bewirkt

Ein Beitrag von Andreas Kappes, Leiter der Abteilung internationale Beziehungen beim DGRV

Am 4. November wurde in Doha das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025 feierlich abgeschlossen. Im Rahmen des World Summit for Social Development verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine politische Erklärung, die die zentrale Rolle von Genossenschaften innerhalb der Sozial- und Solidarwirtschaft hervorhebt und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung anerkennt. Auch wir als DGRV und die deutsche Genossenschaftsorganisation haben dieses besondere Jahr – das zweite Internationale Jahr der Genossenschaften nach 2012 – aktiv genutzt. Mit unserer genossenschaftlichen Entwicklungsarbeit arbeiten wir Tag für Tag daran, genossenschaftliche Strukturen weltweit zu stärken, damit Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Unsere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geförderten Genossenschaftsprojekte entfalten ihre Wirkung dann, wenn sie langfristig angelegt und partnerschaftlich umgesetzt werden.

Es geht uns dabei nie nur um einzelne Genossenschaften. Unser Ziel ist es, dass unsere Partnerinnen und Partner die genossenschaftlichen Strukturen in ihren Ländern insgesamt stärken. So unterstützen wir als AIB gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika den Ausbau leistungsfähiger Genossenschaftsverbände, begleiten ausgewählte Genossenschaften beim Aufbau tragfähiger Geschäftsmodelle und setzen uns gegenüber staatlichen Institutionen für bessere Rahmenbedingungen ein.

Wir müssen uns globalen Herausforderungen stellen, die uns auch in Deutschland immer umfassender betreffen: Klimawandel, weltweit zunehmende Migrationsbewegungen, fragiler werdende Staaten. Dabei zeigt sich: Starke Strukturen im Globalen Süden sind auch in unserem Interesse. Sie schaffen Perspektiven vor Ort, stabilisieren Märkte, mindern Fluchtursachen und eröffnen Chancen für faire Partnerschaften. Gerade in Zeiten, in denen über Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit diskutiert wird, ist es wichtig zu betonen: Investitionen in solche Kooperationen sind Investitionen in unsere gemeinsame Sicherheit und nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung – auch für uns in Deutschland.

Verlässliche Strukturen als Schlüssel

Aber Entwicklung braucht Zeit. Die Ziele können nur mit langem Atem gemeinsam erreicht werden. Das BMZ ermöglicht uns diese zeitliche Perspektive und gibt Raum für Zusammenarbeit auf Augenhöhe direkt vor Ort. Grundlage dafür ist die sog. Sozialstrukturförderung (SSF) – ein Instrument der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, mit dem das BMZ zivilgesellschaftliche Organisationen wie dem DGRV die Möglichkeit zur Durchführung von Partnerschaftsprojekten gibt. Ziel ist es, tragfähige Strukturen aufzubauen, die soziale Grundsicherung leisten und auch über einzelne Projekte hinaus langfristig wirksam sind.

Dank dieser Förderung können wir als DGRV in über 20 Ländern partnerschaftlich mit Organisationen zusammenarbeiten. Unser Ziel: Die unternehmerische Idee der Genossenschaft so zu stärken, dass sie von breiten Schichten der Bevölkerung weltweit genutzt wird. Für uns bedeutet Sozialstrukturförderung: Wir bauen keine Projekte um einzelne Genossenschaften, sondern stärken Systeme. Dazu gehören klare Gesetze, Aufsicht und Prüfung, Beratung, Bildung und Digitalisierung. Wir arbeiten partnerschaftlich mit lokalen Organisationen, planen gemeinsam und setzen Vereinbartes auf Augenhöhe um.

Die nachfolgenden ausgewählten Beispiele sollen zeigen, wie wir das konkret machen.

Apoyamos: Genossenschaften geben Binnenflüchtlingen in Kolumbien Halt


Vertreibung reißt Lücken in Biografien, Einkommen und Netzwerke. Infolge jahrzehntelanger bewaffneter Konflikte, Landvertreibungen durch paramilitärische Gruppen, Armut oder den Auswirkungen des Drogenhandels sind in Kolumbien viele Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen.

Hier setzt „Apoyamos“ an – spanisch für „Wir unterstützen“. Der vom DGRV entwickelte Projektansatz fördert die Vernetzung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und den Aufbau genossenschaftlicher Strukturen oder ähnlicher Mitgliederorganisationen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu stärken, lokale Wertschöpfungsketten zu optimieren und langfristige Perspektiven zu schaffen. Menschen schließen sich zusammen, sparen gemeinsam, gründen Kleinunternehmen, vermarkten Produkte oder organisieren Dienstleistungen. Zusammen mit Partnerorganisationen aus dem Genossenschaftssektor unterstützen wir diese Gruppen dabei, sich zu stabilen Genossenschaften weiterzuentwickeln.

Vor Ort begleiten unsere Teams Gründungsprozesse, erklären Rechte und Pflichten, schulen Vorstände und Aufsicht, richten einfache Buchführung ein und öffnen Türen zu lokalen Finanzgenossenschaften. So entstehen nicht nur neue Existenzen, sondern auch tragfähige Netzwerke zwischen Produzentengruppen und bestehenden Genossenschaften – etwa in der Landwirtschaft, im Handwerk oder im Tourismus. Durch Kooperationen bei Einkauf, Vermarktung oder Weiterverarbeitung bleiben höhere Teile der Wertschöpfung bei den Produzentinnen und Produzenten selbst. Unsere Kollegin Kalina Nerger, stellvertretende Teamleiterin Lateinamerika, bringt es auf den Punkt: „Wenn Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zusammenarbeiten und Netzwerke aufbauen, dann entsteht eine ganz neue Dynamik. Sie werden von Marktteilnehmenden zu Marktgestaltern.“ Genau das leisten Genossenschaften: Sie schaffen Einkommen, Zugehörigkeit und Sicherheit – und damit Würde. Das Konzept des Pilotprojekts aus Honduras hat mittlerweile auch in der Dominikanischen Republik, Mexico, Ecuador, Brasilien und Paraguay Einzug in die Arbeit vieler Partnerorganisationen des DGRV gefunden.

Indien: „Sector Own Control“ – Aufsicht aus dem Sektor für den Sektor

Indien – ein Land mit langer Genossenschaftstradition. Doch viele der traditionellen landwirtschaftlichen Genossenschaften wirken seit Jahren wenig mitgliederorientiert – bürokratisch, langsam und kaum innovationsfreudig. Ganz anders der Bereich der Selbsthilfegruppen: Sie entstanden seit den 1990er Jahren, werden zu rund 90 % von Frauen getragen und bilden heute ein dichtes Netzwerk lokaler Solidarität. Durch gemeinsames Sparen, Kleinkredite und die Gründung kleiner Einkommensinitiativen – etwa im Handwerk, in der Landwirtschaft oder im Handel – schaffen Millionen Frauen hier neue wirtschaftliche Perspektiven. Doch was beiden Sektoren gleichermaßen fehlt, sind verlässliche Strukturen für Aufsicht und Transparenz.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit in Indien steht daher der sogenannte „Sector Own Control“ (SOC) Ansatz. Er verfolgt das Ziel, dass Selbsthilfegruppen und landwirtschaftliche Produzentenorganisationen ihre Aufsicht eigenständig übernehmen. Statt staatlicher Kontrolle entstehen so Genossenschaftssysteme, die vom Sektor selbst getragen werden.

Unsere Partnerorganisation APMAS in Telangana unterstützt Verbände dabei, Standards einzuführen, Prüferinnen und Prüfer auszubilden und Vorstände, Angestellte sowie Mitglieder so zu begleiten, dass Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, sondern gelebte Praxis werden. Konkret heißt das: Vorstände lernen, Kennzahlen zu verstehen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Angestellte werden in Buchhaltung und interner Kontrolle geschult. Mitglieder erfahren, wie sie ihre Rechte wahrnehmen können. Schlanke Werkzeuge – von der Kassenprüfung bis zur Risikomatrix über regelmäßige Mitgliederversammlungen – machen Abläufe transparent.

Das Ergebnis ist deutlich spürbar: Genossenschaften werden robuster und verlässlicher, und das Vertrauen von Mitgliedern, Kreditgebern und Behörden wächst. „Sector Own Control“ ist weit mehr als ein technisches Modell. Es ist ein Kulturwandel: Verantwortung übernehmen, klare Prüf- und Berichtsroutinen verankern, Mitgliedernähe sichern und Services wirksam organisieren. Auf diese Weise entstehen Strukturen, die auch nach Projektende selbstständig und nachhaltig weiterwachsen können.

Afrika: Genossenschaftliche Strukturen stärken und Wirkung sichern

Für Millionen Menschen in Afrika schaffen Genossenschaften den entscheidenden Zugang zu Finanzdienstleistungen, Märkten und Einkommen. Besonders Spar- und Kreditgenossenschaften sowie landwirtschaftliche Genossenschaften sichern Alltag und Zukunft vieler Familien. Doch damit sie ihr Potenzial voll entfalten können, brauchen sie stabile Strukturen, Vertrauen und starke Partner.

Genau hier setzen unsere Projekte an: Wir unterstützen Verbände, Prüfstellen und Modellgenossenschaften dabei, Standards umzusetzen, Mitglieder zu beraten und Aufsichtssysteme aufzubauen. In Uganda und Kenia arbeiten wir beispielsweise daran, Dachorganisationen und Aufsichtseinrichtungen so zu stärken, dass sie Verantwortung für den gesamten Sektor übernehmen – durch Beratung, Ausbildung und Interessenvertretung. Ergänzend entstehen thematische Modellgenossenschaften, etwa im Gesundheitswesen oder in der Jugendförderung, die zeigen, wie flexibel Genossenschaften auf neue gesellschaftliche Bedarfe reagieren können.

In Kenia konzentriert sich die Arbeit auf den Ausbau wirksamer Aufsichtsstrukturen, die Förderung von Jugend- und Gesundheitsgenossenschaften sowie die Stärkung von Frauen in Führungsrollen. Innovative Ansätze wie die Youth Service und Healthcare Worker Cooperatives zeigen, wie junge Menschen und Beschäftigte im Gesundheitswesen neue Formen wirtschaftlicher Teilhabe schaffen.

In Uganda liegt der Schwerpunkt auf dem Aufbau stabiler Sektorstrukturen und innovativer Genossenschaftsmodelle – etwa im Gesundheitsbereich, wo Health Cooperatives gemeinsam Zugang zu medizinischer Versorgung und Einkommen sichern. Ein Beispiel ist das UGANICS Women Empowerment Programme, dass Frauen durch unternehmerische Aktivitäten stärkt und lokale Wertschöpfung fördert.

Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen wirken die Projekte. Genossenschaften in Uganda und Kenia sind wirtschaftlich stabiler, digitaler aufgestellt und sozial inklusiver geworden. Frauen und junge Menschen übernehmen zunehmend Führungsverantwortung, und die Verbände entwickeln sich zu tragenden Säulen des Sektors.

Gemeinsam weiterentwickeln – und Verantwortung abgeben

Langfristigkeit heißt jedoch auch für uns nicht „für immer“. Ein Projekt ist dann erfolgreich, wenn Partnerorganisationen stabil auf eigenen Füßen stehen und ihre Aufgaben selbst tragen. Genau an diesem Punkt ist es richtig, Verantwortung zu übergeben und ein Vorhaben zu beenden. Das ist kein Rückzug, sondern ein Erfolg: Ressourcen werden frei für neue Regionen oder Themen, während die Partner vor Ort eigenständig weitermachen. Für uns bedeutet das, gemeinsam geschaffene Strukturen loszulassen und zu wissen, dass sie auch ohne externe Unterstützung weiterwachsen. Aus partnerschaftlicher Zusammenarbeit, klaren Zuständigkeiten und dem Vertrauen darauf, dass lokale Organisationen die Verantwortung dauerhaft übernehmen können, entstehen nachhaltige Unternehmen und Wirtschaftsstrukturen.

Ausblick

Das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025 hat den Blick weltweit auf eine zentrale Botschaft gelenkt: Genossenschaften verbinden wirtschaftliche Stärke mit sozialer Verantwortung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Für den DGRV ist dieses Jahr Rückenwind und Verpflichtung zugleich – Rückenwind, weil es unsere Themen sichtbar macht, Verpflichtung, weil wir die Gelegenheit nutzen wollen, Genossenschaftssysteme weltweit weiter zu stärken.

Wir verspüren in diesem Jahr ein nochmal deutlich gestiegenes Interesse an unserer genossenschaftlichen Entwicklungsarbeit. Dieses gilt es auch zukünftig sicherzustellen, in einem für internationale Kooperation beständig schwieriger werdenden Umfeld.