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Die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach IFRS


Ein Vorschlag zur Modifizierung von IAS 32



Angesichts der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit sowie der Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten wenden zunehmend auch nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen internationale Bilanzierungsstandards (IAS/IFRS) an oder beabsichtigen dieses. Problematisch ist hierbei insbesondere der Rechnungslegungsstandard IAS 32. Hiernach müssen Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften wesentliche Teile ihres gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals als Fremdkapital ausweisen. Von dieser Umqualifizierung sind mittelständische Unternehmen auch in anderen europäischen Ländern betroffen. Insgesamt erleiden mittelständische Unternehmen aufgrund der Regelungen des IAS 32 erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Kapitalgesellschaften. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat diese Problematik erkannt und Änderungsvorschläge am Standard IAS 32 vorgestellt. Diese gehen allerdings nicht weit genug und lösen nicht die Eigenkapitalproblematik der mittelständischen Unternehmen bei einem Abschluss nach IAS/IFRS.

Vor diesem Hintergrund haben der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, untersuchen lassen, wie IAS 32 modifiziert werden muss, um eine sachgerechte, branchen- und rechtsformneutrale Kapitalabgrenzung auch für mittelständische Unternehmen zu ermöglichen. Das Gutachten „Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IFRS – ein Vorschlag zur Modifizierung von IAS 32“ der Professoren Jörg Baetge und Hans-Jürgen Kirsch (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) wurde 26. September 2006 in Frankfurt am Main vorgestellt.

Das Gutachten analysiert die Finanzierungsverhältnisse von Nicht-Kapitalgesellschaften in ausgewählten europäischen Ländern. Es gelangt zu dem Ergebnis, dass schon geringfügige, sachlich begründete Modifikationen an den vorliegenden Änderungsvorschlägen des IASB ausreichen, um die für mittelständische Unternehmen nach geltendem Gesellschaftsrecht zulässigen Eigenkapitalanteile in einem IFRS-Abschluss als bilanzielles Eigenkapital ausweisen zu können. VÖB und DGRV sind der Auffassung, dass es den Gutachtern gelungen ist, die aktuellen Änderungsvorschläge des IASB aufzugreifen und mit geringfügigen Anpassungen eine rechtsformneutrale Kapitalabgrenzung zu entwickeln, die nachvollziehbar, verlässlich und transparent ist. Dem IASB bietet sich damit die Chance, die Kapitalabgrenzung in IAS 32 so fortzuentwickeln, dass sie erstmals auf breite Akzeptanz im Mittelstand stoßen wird. Die beiden Verbände gehen davon aus, dass die Ergebnisse des Gutachtens Eingang in die laufenden Überlegungen des IASB zur Anpassung von IAS 32 finden werden.

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