Kursänderung mit Chancen und Risiken für die Wärmewende
Die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) markieren eine deutliche Kursänderung in der deutschen Wärmepolitik. Mit der angekündigten Abschaffung der viel diskutierten 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudeenergiegesetz wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. Es ist zu befürchten, dass diese Abschaffung die Wärmewende ausbremst, gerade in einem Moment, in dem sie an Fahrt aufnimmt. Zwar soll der Heizungstausch durch das neue Gesetz technologieoffener, flexibler und insgesamt einfacher werden, doch faktisch wird dies voraussichtlich zur verstärkten Nutzung von Öl- und Gasheizungen führen und damit den Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger verlangsamen. Dies kann am Ende in den 2030-Jahren zu deutlichen Kostensteigerungen und Lock-In-Effekten führen.
Neben den Regelungen für den Gebäudebestand adressiert das Eckpunktepapier weitreichende Maßnahmen zur Wärmeplanung und zum Infrastrukturausbau. So ist vorgesehen, den bürokratischen Aufwand für die Wärmeplanung in Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern massiv zu reduzieren. Wir geben jedoch zu bedenken, dass diese Vereinfachung keinesfalls dazu führen darf, dass Gebiete, die sich ideal für ein genossenschaftliches Wärmenetz eignen würden, nicht als solche erkannt oder vorschnell ausgeschlossen werden. Des Weiteren muss bei der Beteiligung im Planungsprozess sichergestellt werden, dass lokale Initiativen und genossenschaftliche Akteure zumindest informiert, besser noch umfassend einbezogen werden, damit sie frühzeitig aktiv werden können.
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht der Bundesregierung, den klimafreundlichen Ausbau der Wärmenetze weiter zu stärken. Dies betrifft insbesondere die geplante gesetzliche Regelung und finanzielle Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), was die notwendige langfristige Planungssicherheit für Investitionen schafft. Auch die angekündigte Novellierung der AVBFernwärme-Verordnung sowie der Wärmelieferverordnung im Sinne der Investitionssicherheit ist ein richtiger Schritt. Hierbei fordern wir jedoch, dass Wärmegemeinschaften eine besondere Berücksichtigung finden und konsequent von unnötigen bürokratischen Anforderungen befreit werden, die ehrenamtliche Strukturen oft überfordern.
Aus Sicht der Genossenschaften muss die Neugestaltung der verschiedenen Instrumente so erfolgen, dass die Dringlichkeit der Heizungsumstellung gewahrt bleibt und insbesondere kleinere Akteure wie Wärmegenossenschaften konsequent mitgedacht werden. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass das neue Gesetz nach einem Kabinettsbeschluss bis Ostern und dem anschließenden parlamentarischen Verfahren vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess im Interesse der Wärmegenossenschaften kritisch begleiten. Viele der adressierten Themen finden sich auch in unserem Positionspapier zu Wärmegenossenschaften.