PerspektivePraxis 3/24

DGRV-Fachreport für
genossenschaftliche Unternehmen

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Liebe Leserinnen und Leser,

der positive Trend bei Genossenschaftsgründungen setzt sich fort. Insbesondere Energiegenossenschaften, vor allem im Bereich der Nahwärmeversorgung, tragen zu dieser Entwicklung bei. Mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung eröffnen sich neue Chancen für genossenschaftliche Modelle. Gleichzeitig bleiben bürokratische Anforderungen und Finanzierungsfragen zentrale Herausforderungen für viele meist ehrenamtlich getragene Gründungsinitiativen. Unser Abteilungsleiter des Vorstandsstab interpretiert die aktuellen Zahlen.

Das Ergebnis der aktuellen DGRV-Jahresumfrage unter den rund 1.000 im DGRV organisierten Energiegenossenschaften belegt: Sie sind zentrale Akteure der dezentralen Energiewende – lokal vernetzt und getragen von der Überzeugung, dass nachhaltige Energieversorgung eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Die meist ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen motiviert der Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wertschöpfung, zwei wichtige Pfeiler für eine regionale Energiewende. Für sie steht nicht die Dividende im Vordergrund, sondern die nachhaltige Entwicklung ihrer Region.

Im südlichen Afrika sind Spar- und Kreditgenossenschaften oft die einzige Möglichkeit, zu tragfähigen Konditionen Zugang zu Finanzmitteln zu bekommen. In der PerspektivePraxis-Reihe „Genossenschaftliche Finanzinstitute für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit“ zeigen wir, welche Aufgaben und Funktionen genossenschaftlich organisiert Finanzinstitute in verschiedenen Ländern unserer Projektarbeit übernehmen und wie der DGRV sie dabei unterstützt. Im ersten Teil wird erklärt, wie im südlichen Afrika Spar- und Kreditgenossenschaften mit ihrem Ansatz des Social Banking soziale und ökologische Belange ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt stellen.

Gründungsimpulse

Ein Beitrag von Dr. Andreas Wieg, Abteilungsleiter Vorstandsstab beim DGRV (Ausgabe 3/24)

Die Anzahl der Genossenschaftsgründungen folgt weiterhin einem positiven Trend. Für die weitere Entwicklung sind einmal mehr die rechtlichen Rahmenbedingungen und öffentlichen Fördermöglichkeiten von großer Bedeutung. Aktuelle politische Entscheidungen könnten hierbei eine richtungsweisende Rolle spielen.

Zur Jahreshälfte 2024 wurden unter dem Dach des DGRV 65 neue Genossenschaften registriert. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Gesamtzahlen auf demselben Niveau gehalten ‒ seinerzeit wurden zum gleichen Zeitpunkt 64 neue Genossenschaften aufgenommen. Deutlicher Trendsetter sind nach wie vor die Energiegenossenschaften mit 37 Gründungen.

Die meisten Energiegenossenschaften werden zur Wärmeversorgung gegründet. Konkret geht es dabei um den Betrieb eines gemeinsamen Nahwärmenetzes über die Genossenschaft. Eine individuelle Heizung im eigenen Heim wird dadurch überflüssig.

Momentan gibt es rund 220 dieser Wärmenetzgenossenschaften, die vor allem in ländlichen Regionen ihre Mitglieder versorgen. Sie werden ehrenamtlich geführt und vor allem in solchen Situationen gegründet, in denen eine alternative Wärmeversorgung etwa durch ein örtliches Stadtwerk nicht gewährleistet werden kann. Richtungsweisend für das weitere genossenschaftliche Gründungsgeschehen in diesem Bereich wird die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sein. Sie wurde von der Bundespolitik Anfang dieses Jahres verpflichtend eingeführt.

Wärmeplanung als Treiber

Mit dem Wärmeplanungsgesetz wurde die Vorgabe erteilt, dass die rund 11.000 Kommunen in Deutschland bis spätestens Mitte des Jahres 2028 eine Wärmeplanung haben müssen. In größeren Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern soll diese Planung bereits bis zum 30. Juni 2026 vorliegen.

Zweck dieser Pläne: Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen eine Orientierung vor Ort erhalten, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Eine dieser Heizungsoptionen könnte eine Wärmenetzgenossenschaft sein. Insoweit ist mit einer erhöhten Aufmerksamkeit zu rechnen. Doch dies wird nicht zwangsläufig zu mehr Genossenschaftsgründungen führen.

Ein Grund sind die bürokratischen Lasten beim Betrieb eines Wärmeversorgungsunternehmens, die derzeit auch von kleinen, ehrenamtlich betriebenen Wärmenetzgenossenschaften komplett getragen werden müssen. Es wird insoweit viel davon abhängen, inwieweit beispielsweise im Rahmen der aktuell diskutierten AVBFernwärme-Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums kleinere Akteure von bürokratischen Anforderungen entlastet werden.

Ein anderer Bremsklotz ist die Finanzierung solcher Wärmenetzprojekte ‒ insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Netzinfrastruktur von Banken als Kreditsicherheit im Rahmen der Finanzierung anerkannt wird. Eine Lösung wäre für diese Fragestellung ein bundesweites Bürgschaftsprogramm, das unkompliziert über die Investitionsbanken der Länder ausgereicht werden könnte. Leider ist dieses Programm noch nicht in Sicht.

Novellierung des GenG

Mit dem am 4. Juli 2024 vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform sind Regelungen vorgesehen, die die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform verbessern sollen. Diese Neuregelungen könnten ebenfalls eine Wirkung auf die Gründung von Genossenschaften haben ‒ insbesondere auf die Geschwindigkeit des Gründungsprozesses. Beispielhaft sei hier auf die geplanten zukünftigen Fristen für die Registergerichte hingewiesen, wenn diese (Gründungs-)Eintragungen vornehmen sollen.

Eine andere geplante Neuregelung betrifft den Kern der genossenschaftlichen Rechtsform. Paragraf 1 des Genossenschaftsgesetzes soll zukünftig auch die „mittelbare“ Förderung der Mitglieder beinhalten. Diese juristische Klarstellung ist beispielsweise für Energiegenossenschaften wichtig, die sich ausschließlich an Windenergieanlagen beteiligen möchten. Das Gründungs- und Wachstumspotenzial für diese genossenschaftliche Gruppe würde mit einer solchen Regelung deutlich verbessert werden.

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vom 26. September 2024 wurde vom Gesetzgeber zudem bereits die Möglichkeit des digitalen Beitritts umgesetzt – neben etlichen weiteren Maßnahmen zur Ersetzung der Schrift- durch die Textform. Prinzipiell wurde damit der Weg für rein digitale Genossenschaftsgründungen geebnet. Die Zukunft wird zeigen, ob diese Digitalisierung den eigentlichen Gründungsprozess verkürzen wird.

Förderprogramm für Gemeinwohl

Ein dritter potenzieller Impuls für das Gründungsgeschehen wurde vom Bundeswirtschaftsministerium gesetzt. Mit dem neuen Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ möchte das Ministerium gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken und deren Gründung anreizen.

Kern der Förderung ist die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter KMUs. Zudem soll deren Vernetzung untereinander gefördert werden. Das Programm knüpft an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an. Eine erste Antragsrunde zur Förderung wurde im September 2024 durchgeführt.

Besonders interessant: Neben der direkten Förderung von Unternehmen werden auch Multiplikatoren für übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum gefördert. Insoweit steht das Programm beispielsweise auch für Verbände offen.

Ein möglicher direkter Gründungsimpuls aus dieser Förderinitiative für Genossenschaften ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzbar. Es ist aber allein schon sehr begrüßenswert, wenn durch diese Maßnahmen die Bekanntheit und die Aufmerksamkeit für die genossenschaftliche Rechtsform gesteigert wird.

Umfrage unter den Energiegenossenschaften

Ein Beitrag von Anton Mohr, Projektreferent bei Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV (Ausgabe 3/24)

Ein gespaltenes Bild

Je nach Perspektive ist das Glas für die Energiegenossenschaften halb leer oder halb voll. Das legt die Jahresumfrage unter den 951 im DGRV organisierten Energiegenossenschaften nahe, die wie jedes Jahr, auch 2024 von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften durchgeführt wurde. Die einen blicken mit Zuversicht in das neue Geschäftsjahr, während ein anderer Teil die derzeitigen Rahmenbedingungen kritisch beäugt und sich mit neuen Projektplänen erst einmal zurückhält. Im Folgenden sollen die Gründe und Hintergründe genauer beleuchtet werden, um die Zahlen besser zu verstehen.

Stimmungsumschwung

 

Mit der Zahl von 88 Gründungen (bis zum Stichtag am 31. Dezember 2023) erblickten im letzten Jahr so viele Energiegenossenschaften wie seit 10 Jahren nicht mehr das Licht der Welt. Ein Grund ist sicherlich die bereits im letzten Jahr bemerkbare, positive Stimmung, die sich in den geplanten neuen Projekten widerspiegelte. 2023 gaben noch 74 Prozent der Energiegenossenschaften an, dass sie im kommenden Jahr neue Projekte planen würden. Sowohl durch ihre ambitionierten Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung als auch durch die Reformpläne hat die Ampelkoalition eine große Erwartungshaltung geweckt. Es sollten zahlreiche Hindernisse bei der Planung und Umsetzung neuer Projekte im Rahmen einer Photovoltaik- und einer Windenergiestrategie abgebaut werden bei denen auch die Energiegenossenschaften unterstützt werden sollten. Diese sollten Ausnahmen bei Ausschreibungen sowie das Förderprogramm für „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windprojekten beinhalten.

Mehr als ein Jahr später sieht die Situation ein wenig anders aus: Statt zwei Solarpaketen kam nur eines und das Gesetz zur Bürgerbeteiligung droht auf der Bundesebene hinter die Regelungen in einzelnen Bundesländern zurückzufallen. Auch das Energy Sharing wurde in keinem bisher vorliegenden Gesetzesvorhaben berücksichtigt. Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann betonte beim Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende 2024 dann auch mehr die Bedeutung der Energiegenossenschaften bei der Wärmewende. Die wachsende Bedeutung der genossenschaftliche Wärmenetze findet, sich auch in den Zahlen wieder. Und mit dem 2023 beschlossenen Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze könnte die Wärmewende in Deutschland deutlich an Fahrt aufnehmen.

 

Wärmenetze werden wichtig

Von den bestehenden Energiegenossenschaften sind im Wärmesektor bisher nur 28 Prozent aktiv, doch der Schwerpunkt der Gründungen verschiebt sich. In diesem Jahr liegt der Anteil der gegründeten Energiegenossenschaften, die insbesondere ein Wärmenetz realisieren und betreiben wollen, bei etwa der Hälfte. Allein im dritten Quartal 2023 kamen 28 neue Energiegenossenschaften überwiegend in der Wärmeversorgung hinzu. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 wurden insgesamt 36 Energiegenossenschaften gegründet. Das Interesse ist also groß und genossenschaftliche Wärmenetze können ein wichtiger Baustein für die Wärmewende sein. Die rund 250 Wärmegenossenschaften unter dem Dach des DGRV versorgen ihre Mitglieder mit regionaler und sauberer Wärme.

Doch leider muss hier ein wenig Wasser in den Wein geschüttet werden. Wenn das große Potenzial von Genossenschaften für die Wärmewende weiter nutzbar gemacht werden soll, dann braucht es die richtigen Rahmenbedingungen und auch Planungssicherheit. Der finanzielle und organisatorische Vorteil von Wärmegenossenschaften liegt in ihrer Nutzungsorientierung und der ehrenamtlichen Betriebsführung. Darin liegt zugleich aber auch ihr struktureller Nachteil. Daher ist es wichtig, dass die Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen erleichtert und gefördert wird, dass die bürokratischen Anforderungen möglichst schlank gehalten werden, und dass bei der Wärmeplanung Genossenschaften beteiligt oder initiiert werden.

Trübe Sicht im Stromsee

Während es also im Wärmesektor eine positive Stimmung gibt, kann diese im Stromsektor eher als eingetrübt bezeichnet werden. Nur noch 62 Prozent der Energiegenossenschaften planen 2024 neue Projekte. Insbesondere die im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommenen Neuregelungen für Bürgerenergieprojekte, wie etwa die an die Definition von Bürgerenergiegesellschaften geknüpfte Förderung bei Wind- und Solarstromanlagen, geht an der unternehmerischen Realität vieler Energiegenossenschaften vorbei. Die neu eingeführte Definition der Bürgerenergiegesellschaften wird von den Energiegenossenschaften für die eigenen Projekte nicht genutzt. Einerseits hängt dies mit der starren Ausgestaltung der Definition zusammen, wonach sich mindestens 50 natürliche Personen, jedoch kein lokales Großunternehmen zusammenfinden müssen. Andererseits halten sich die Vorteile aus der Erfüllung der Definition stark in Grenzen. So waren die Vergütungssätze bis vor kurzem veraltet und Genossenschaften bleiben nach der Umsetzung eines Projekts außerhalb der Ausschreibung für drei Jahre von weiteren Projekten desselben Segments ausgeschlossen. Darüber hinaus sieht das vom Kabinett beschlossene Wachstumspaket weitere Einschnitte für die Energiegenossenschaften vor. Die Direktvermarktungspflicht wird auf 25 Kilowatt (kW) abgesenkt und in Zeiten negativer Strompreise erhält der eingespeiste Strom keine Vergütung mehr.

Anstelle des angekündigten Bürokratieabbaus entstehen so neue Hürde. Denn schon jetzt ist es sogar für mittelgroße Anlagen schwierig, eine Direktvermarktung zu finden. Für Direktvermarkter sind kleine Anlagen mit der entsprechend geringen Stromerzeugung unwirtschaftlich, da der Strom entsprechend nur für das Zwei- bis Dreifache des Dienstleistungsentgelts angeboten werden kann. Der Wegfall der EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen wird sich auf die Finanzierungskosten für Stromprojekte auswirken. Da im Vorfeld eines Projektvorhabens nicht absehbar ist, wie häufig es zu negativen Strompreisen kommen wird, verhindert die Regelung langfristige Planungssicherheit und erhöht das Risiko deutlich. Die wachsende Unsicherheit wird auch die Zinsen für die aufgenommenen Darlehen steigen lassen. Umso wichtiger ist es, dass nun noch einmal positive Impulse gegeben werden.

Teilen sollte Spaß machen

Die 220.000 Mitglieder der 951 Energiegenossenschaften haben rund 3,6 Mrd. Euro in erneuerbare Energien investiert und 2023 ungefähr acht Terawattstunden sauberen Strom erzeugt. Damit wurden etwa 3 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente im Strombereich vermieden. Die Investitionen sind damit gegenüber dem Vorjahr angestiegen, doch die Stromerzeugung aus genossenschaftlichen Anlagen entwickelt sich kaum. Ein Zeichen dafür, dass es einigen Energiegenossenschaften immer schwerer fällt, größere Projekte im Strombereich zu stemmen. Auch wenn es sinnvoll ist, dass in Zeiten eines übermäßigen Angebots und fehlender Nachfrage die Preise sinken, fehlt es an Anreizen, den Verbrauch in diesen Zeiten zu erhöhen. Energiegenossenschaften möchten mit ihren Solarstromanlagen ihre Mitglieder versorgen. Das „Energy Sharing“ könnte einen solchen Anreiz bieten.

Der Begriff „Energy Sharing“ bedeutet, dass die Mitglieder einer Energiegemeinschaft Strom aus ihrer gemeinschaftlichen Anlage gleichzeitig produzieren und verbrauchen. Doch sobald das öffentliche Stromnetz genutzt wird, ist die Stromversorgung aus den eigenen Anlagen für die Mitglieder nicht mehr kostengünstig, da Netzentgelte, Steuern und sonstige Abgaben anfallen. Auch die Rechte und Pflichten eines Stromversorgers müssen eingehalten werden. Aus unternehmerischer Sicht ist in diesem Fall die direkte und lokale Mitgliederversorgung wirtschaftlich nicht darstellbar. Daher braucht es ein Anreizsystem, welches einen regionalen Strommarkt fördert.

Halb voll oder halb leer?

Das differenzierte Bild der Umfrage macht deutlich, dass sich das Marktumfeld und das Geschäftsmodell für Energiegenossenschaften komplexer gestalten als in den vergangenen Jahren. Dabei können Energiegenossenschaften insbesondere regional Strukturen bieten, die nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben, sondern diese auch in ein umfassendes Versorgungssystem bringen können. Während die Solarstromanlage auf dem Dach des Einfamilienhauses gerade dann viel Strom erzeugt, wenn es zur Mittagszeit im Haus an Nachfrage fehlt, können Energiegenossenschaften ihre Mitglieder von der Privatperson bis hin zum Gewerbe oder den kommunalen Gebäuden mit Strom aus den regionalen Anlagen versorgen. Denkt man sich die anderen Geschäftsfelder der Energiegenossenschaften im Wärme- und Mobilitätsbereich hinzu, weitet sich das Bild. Die regionale Nachfrage von Großwärmepumpen und Ladestationen könnte mit regionalem Strom gedeckt werden. In diesem Sinne ist das Glas mehr als voll. Doch dafür braucht es mehr Planungssicherheit und Anreize sowie eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten vor Ort.

Die gesamte DGRV-Jahresumfrage Energiegenossenschaften 2024 zum Download gibt es hier:

DGRV-Jahresumfrage Energiegenossenschaften 2024 (DE)

DGRV Survey Energy Cooperatives 2024 (EN)

Genossenschaftliche Finanzinstitute für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit: I. Social Banking

Ein Beitrag von Aljoscha Warych, Projektmanager im südlichen Afrika, Abteilung Internationale Beziehungen beim DGRV (Ausgabe 3/24)

So unterschiedlich die kulturellen und politischen Rahmenbedingungen sein mögen, die Finanzierung unternehmerischer Ideen, Investitionen und insbesondere die von Neugründungen ist regelmäßig eine Herausforderung, die Genossenschaften weltweit eint. So ist der Zugang zu Finanzierungslösungen, gerade auch in Ländern des globalen Südens, für viele Genossenschaften schlichtweg nicht gegeben – zumindest nicht zu tragfähigen Konditionen.

Diese Problematik ist auch Genossenschaften in Deutschland nicht unbekannt: Wer als Genossenschaft versucht, bei einer Groß- bzw. Privatbank einen Kredit zu bekommen, blickt nicht selten in fragende Gesichter. Die genossenschaftliche Rechtsform und daraus resultierende Besonderheiten, die regelmäßige Fokussierung auf die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder (statt auf die Optimierung der Profite der Genossenschaft selbst) sowie eine sich aus genossenschaftlichen Prinzipien natürlich ergebende Ausrichtung auf Nachhaltigkeit sind für Groß- und Privatbanken ungewohnt. Kleine oder neu gegründete Genossenschaften trifft es noch härter: Der Kreditbedarf ist oft vergleichsweise gering, die entsprechende Finanzierung wirft für die Bank also wenig ab; fehlen nun noch Erfahrungen und Kenntnisse zu Genossenschaften, spitzt sich dieser Umstand durch erhöhten Prüf- und Bearbeitungsaufwand noch einmal zu. Diese Faktoren können den Zugang zu Kapital entscheidend erschweren.

Spar- und Kreditgenossenschaften der Krankenpflegenden in eSwatini

In Deutschland – anders als in anderen Teilen der Welt – sind Genossenschaften jedoch nicht auf Groß- und Privatbanken angewiesen. Hier steht ihnen mit der genossenschaftlichen FinanzGruppe ein Partner zur Seite, der genauso genossenschaftlich organisiert ist wie sie selbst und Besonderheiten genossenschaftlicher Organisation, Finanzstrukturen und Geschäftsmodelle entsprechend versteht. Ein breit gefächertes Produkt- und Dienstleistungsangebot, welches dem der Großbanken in Nichts nachsteht, ermöglicht Genossenschaften jeder Couleur und Größe den Zugang zu passenden Finanzdienstleistungen. Starke Genossenschaftsbanken haben also nicht nur unmittelbaren Mehrwert für die Privatperson als klassisches Mitglied. Sie können darüber hinaus entscheidend zu einem starken Genossenschaftssektor insgesamt beitragen.

Nachhaltige Finanzsysteme als Grundpfeiler der genossenschaftlichen Entwicklungs -
zusammenarbeit

Im Rahmen einer Vielzahl von vorwiegend durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über das Instrument der Sozialstrukturförderung finanzierten Projekten unterstützt die Abteilung Internationale Beziehungen (AIB) des DGRV weltweit Genossenschaften, deren Strukturen sowie Politik und Behörden. Ziel sind starke Genossenschaften, die eine aktive Beteiligung der Menschen vor Ort und damit eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen.

Die Erkenntnisse und Erfahrungen über die wichtige Rolle eines stabilen genossenschaftlichen Finanzsystems fließen direkt in diese Arbeit ein. In unserer Reihe „Genossenschaftliche Finanzdienstleistungen in der Entwicklungszusammenarbeit“ wollen wir die unterschiedliche Rolle und Mechanik der genossenschaftlichen Finanzsysteme in unseren Projektregionen beleuchten. Dabei ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, wie unterschiedlich stark Genossenschaftssysteme in verschiedenen Ländern entwickelt sind. In vergleichsweise weit entwickelten Genossenschaftssystemen kommt dem genossenschaftlichen Finanzsektor eine vergleichbare Rolle wie in Deutschland zu: Orientiert an den Interessen der Mitglieder ermöglichen sie Investitionen und Neugründungen und bieten ein professionelles Angebot an Finanzprodukten und -dienstleistungen für Genossenschaften, Privatpersonen und andere Mitglieder bzw. Kunden an.

Internationales Bootcamp junger Genossenschaftler:innen im Rahmen des GESTE-Youngstar Projektes

In vielen Projektregionen auf dem afrikanischen Kontinent hingegen, sind Genossenschaftssysteme noch schwach entwickelt und vergleichsweise jung. Zum Beispiel im südlichen Afrika: Zwar hat auch hier das gemeinschaftliche Arbeiten und Wirtschaften eine lange Tradition und die Werte und Prinzipien der gesellschaftlich tief verwurzelten „Ubuntu“-Kultur werden zusammengefasst in der Redewendung „Ich bin, weil wir sind“. Die Nähe zu den Werten Raiffeisens‘ und den Worten „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“ sind dabei unverkennbar. Die formelle Organisation in der Rechtsform der Genossenschaft als Unternehmensform, wie wir es in Deutschland kennen, ist jedoch eine relativ neue Idee. In einem solchen Kontext übernehmen genossenschaftliche Finanzsysteme daher oft primär die Aufgabe, Privatpersonen als Mitgliedern den Zugang zu finanziellen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen. Jedoch stellt das bereits einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Mitglieder dar.

Die Unterstützung bei Aufbau und Entwicklung genossenschaftlicher Finanzsektoren als wichtiger Pfeiler der Förderung wirtschaftlicher Teilhabe, Armuts- und Ungleichheitsbekämpfung sowie stabiler und wachsender Genossenschaftssysteme kommt daher bei praktisch allen Projekten ein spezielles Augenmerk zu. Dabei geht es um weit mehr als wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Genossenschaftsbanken und andere Finanzgenossenschaften haben ihre wohl größte Wirkung als Wegbereiterinnen für nachhaltige Verbesserung der sozialen Situation.

Social Banking mit SACCOs

Mitarbeiterinnen in der Verwaltung eines SACCOs.

Das Konzept des „Social Banking ist in Deutschland wohl am ehesten von den Nachhaltigkeits- und Sozialbanken vertraut. Es verfolgt – stark verkürzt ausgedrückt – den Ansatz, den sozialen und ökologischen Folgen des Handelns ein mindestens ebenso großes Gewicht einzuräumen wie den wirtschaftlichen Folgen. Diesen Ansatz verfolgen auch die Spar- und Kreditgenossenschaften in Afrika und leisten so einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Inklusion. Gerade in ländlichen Regionen mangelt es häufig an entsprechender Infrastruktur: Oft gibt es schlicht keine Bankniederlassung in erreichbarer Nähe. So ist der einzige Zugang zu Krediten häufig ein privater Geldverleiher, jedoch sind die Zinsen hier sehr hoch und einen Verbraucherschutz sucht man vergeblich. Dort, wo Banken vertreten sind, sind Gebühren und Zinsen oft so hoch, dass der Zugang zu Konten und Krediten für viele verschlossen oder stark erschwert bleibt.

Zudem sehen sich in vielen Ländern Afrikas insbesondere Angehörige historisch benachteiligter – also unter Kolonialherrschaft unterdrückter – Gruppen noch immer mit vielen Hürden konfrontiert, wenn es um den Zugang zu Finanzdienstleistungen geht. Hier können die in Afrika als SACCOs bekannten Spar- und Kreditgenossenschaften Abhilfe schaffen. Hierbei handelt es sich um eingetragene Genossenschaften mit entsprechenden Satzungen und Organen, die auch der nationalen Finanzaufsicht unterstehen. Mitglieder können hier nicht nur verschiedene Sparkonten anlegen, auch auf der Darlehensseite gibt es vom „Emergency Loan“ für die Überbrückung eines Engpasses über ein paar Monate, je nach Größe des SACCOs, teilweise bis zur Immobilienfinanzierung über mehrere Jahre ein großes Produktportfolio, dass immer nah an den Bedürfnissen der Mitglieder orientiert ist.

Eine Mitarbeiterin eines SACCOs, stellt bei einer gemeinsamen Veranstaltung von National Co-operatives Federation of Eswatini und DGRV ihre Ideen vor.

Stellen wir uns beispielsweise vor, wir seien ein junger Mensch in eSwatini, einem kleinen Königreich im Osten Südafrikas. Wie in vielen Ländern in der Region ist die Jugendarbeitslosigkeit mit über 50 Prozent hoch, doch wir haben Glück und gehen einer geregelten Arbeit auf einer Farm nach. Zwar verdienen wir dort nicht viel, es reicht jedoch um den Lebensunterhalt gerade so zu bestreiten. Allerdings haben wir keinen Arbeitsvertrag und bekommen unser Gehalt am Ende jeder Woche bar ausgezahlt, was nicht unüblich ist. Wir haben neben unserem Broterwerbsjob noch eine Leidenschaft und auch Talent und stellen Handtaschen her. Das sehen auch andere so und würden die Taschen gerne kaufen, wir hätten also gute Voraussetzungen, um uns mit den Handtaschen einen kleinen Nebenerwerb auszubauen. Dafür bräuchten wir für den Anfang ein überschaubares Startkapital: umgerechnet 1.000 Euro. Bei einer normalen Bank brauchen wir es nicht zu versuchen, denn als Landarbeiter:in kommen wir aus einer Gesellschaftsschicht, die es generell schwer hat, als Kund:in angenommen zu werden, da wir keinen Arbeitsvertrag haben und vielleicht auch keine feste Meldeadresse, weil wir ein paar Monate bei unserer Tante wohnen und, wenn die Saison vorbei ist, wieder bei den Eltern in einem anderen Landesteil. Selbst wenn uns die Bank als Kund:in akzeptieren würde, sind die monatlichen Kontoführungsgebühren, die sich oft auf europäischem Niveau bewegen, viel zu hoch für uns. Wir haben kein Konto und damit auch keinen Bonitätsnachweis oder Ähnliches. Was können wir tun? Wir werden Mitglied bei einem SACCO. Dafür erwerben wir für 50 Euro Mitgliedsanteile und sparen monatlich einen überschaubaren Betrag von 25 Euro an. Nach einer Mindestzeit der Mitgliedschaft steht uns dann der Weg zu einem Darlehen offen, welches das zwei- bis dreifache unserer Sparsumme betragen kann. Dabei dienen unsere Ersparnisse dem SACCO als Sicherheit für das Darlehen.

SACCO-Gründungsmitglieder im Eastern Cape, Südafrika

So bieten SACCOs ihren Mitgliedern, aber auch den Gemeinschaften, in denen sie verortet sind, eine ganze Reihe an Vorteilen: Neben dem bloßen Zugang zu Finanzdienstleistungen und Kreditmitteln sind diese regelmäßig auch deutlich günstiger als die Alternativen bei kommerziellen Banken – das SACCO muss schließlich nicht den eigenen Gewinn, sondern den Mehrwert für die Mitglieder maximieren. Auch die Angebote zu zumindest rudimentärer finanzieller Bildung, die die SACCOs ihren Mitgliedern, mit Blick auf genossenschaftlichen Prinzipien wie Selbsthilfe und Selbstverwaltung, Bildung, Training und Information bereitstellen, stellen einen wichtigen Mehrwert dar. Dabei handeln die SACCOs auch aus Eigeninteresse: Finanziell gebildete Mitglieder zahlen ihre Kredite öfter zurück. Nebenbei schafft man es so, die auch im südlichen Afrika teuren Fachkräfte zu rekrutieren. Durch das Selbstverständnis als Teil der (oft Dorf-) Gemeinschaft neigen SACCOs eher dazu, Kredite an Kleinstunternehmen der Gemeinschaft zu vergeben – auch „weil man sich kennt“ – und stärken so lokale Wirtschaftskreisläufe.

Auch die Dividende, ist für die Menschen, die sonst kaum Möglichkeiten zur Anlage in Unternehmenswerte haben, ein nicht unerhebliches Argument für die Mitgliedschaft. Dass dabei die Geschicke der Genossenschaft in Generalversammlungen, zu denen häufig mehr als 50 % (teilweise ist die Anwesenheit Pflicht) der Mitglieder erscheinen, basisdemokratisch bestimmt werden, ist ein gesellschaftlicher Mehrwert, der sich schwer beziffern lässt. Ganz besonders dann, wenn man sich vor Augen führt, wie viel (oder wenig) Demokratie die Mitglieder in ihrem Leben sonst erleben.

SACCOs und DGRV – eine wichtige Partnerschaft

Der DGRV arbeitet mit den Spar- und Kreditgenossenschaften daher auf vielfältige Weise zusammen: Im südlichen Afrika unterstützen wir beispielsweise die staatlichen Behörden bei der Erstellung und Überarbeitung förderrechtlicher Rahmenbedingungen für SACCOs oder begleiten ausgewählte Referenzgenossenschaften in der Region beim Gründungsprozess, der Umsetzung genossenschaftlicher Prinzipien und erster Geschäftstätigkeiten.

Ein Kreditantrag wird auf Papier eingereicht, um in Mambu übertragen zu werden.

Grundsätzlich fokussiert sich die Projektarbeit auf die Stärkung genossenschaftlicher Strukturen, dementsprechend stärken wir auch hier Zusammenschlüsse von SACCOs auf provinzieller und nationaler Ebene. So stärken wir diese Zusammenschlüsse in ihren Kapazitäten, eigenständig die Primärgenossenschaften – das einzelne SACCO – zu unterstützen. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf genossenschaftlichen Prinzipien, Organisationsentwicklung und Good Governance. Zusätzlich ist die Begleitung bei der Bereitstellung von nachfrageorientierten Produkten und Dienstleistungen ein Schwerpunkt, da nur so eine nachhaltige und unabhängige Verbandsstruktur gesichert werden kann.

Neben Bildungsinhalten liegt der Schwerpunkt dabei auf der Unterstützung des nationalen Dachverbandes der Spar- und Kreditgenossenschaften in eSwatini, ESASCCO, bei der Bereitstellung des Kernbankensystems MAMBU für SACCOs in eSwatini, Südafrika und Lesotho. Ziel ist dabei auch die aktive Digitalisierung des Sektors. Die erfolgreiche Zusammenarbeit hat beispielsweise dazu geführt, dass mittlerweile über 20.000 SACCO-Mitglieder in der Region ein hochmodernes Kernbankensystem nutzen und dadurch unter Anderem per SMS-Kredite beantragen und ausgezahlt bekommen können. Aber mehr dazu im zweiten Teil dieser Reihe.

„Speeddating“ beim Bootcamp – Junge Genosssenschaftler:innen im fachlichen Austausch

Ausblick

Das Beispiel von ESASCCO zeigt eindrucksvoll, wie der Zusammenschluss vieler kleiner Genossenschaften, auch über Landesgrenzen hinweg, den Zugang zu Systemen und Produkten ermöglicht, die für die einzelne Genossenschaft schlicht unbezahlbar wäre. Dadurch, dass die Lösung „von Genossenschaften für Genossenschaften“ bereitgestellt wird, ist nicht nur das System, sondern auch die zugehörigen Entwicklungen und Schulungsunterlagen passgenau auf die einzelnen Spar- und Kreditgenossenschaften abgestimmt.

Während die SACCOs im südlichen Afrika für ihre Mitglieder viel bewegen und sprichwörtliche Berge versetzen, steht noch viel Arbeit bei der Vernetzung mit dem übrigen Genossenschaftssektor an: Erst wenn SACCOs regelmäßig die Genossenschaften und Kleinstunternehmer vor Ort finanzieren, ist der genossenschaftliche Wirtschaftskreislauf komplett. Hier setzt die Unterstützung der Verbände sowie die Einbindung weiterer digitaler Technologien in Zukunft an. Wie diese Zukunft aussehen könnte, verrät dabei ein Blick nach Lateinamerika, wo der DGRV seit nunmehr zwei Jahrzehnten aktiv den Aufbau genossenschaftlicher Finanzsektoren sowie deren Digitalisierung unterstützt. Im Ergebnis stehen dort gewachsene und stabile Verbandsstrukturen die, unterstützt vom DGRV, die Genossenschaften bei Themen wie Strategieplanung und -implementierung, aber auch bei der Vergabe „grüner“ Kredite unterstützen und für Vieles davon umfassende digitale Lösungen anbieten. Hier soll der aktive Wissenstransfer Süd-Süd dazu beitragen, diese wichtigen Themen auch im südlichen Afrika voranzutreiben.

Zu guter Letzt gehört die Zukunft der Jugend. Essentiell sind daher unsere Projektaktivitäten zur Förderung von Jugendgenossenschaften und der Einbindung von jungen Menschen in bestehende Spar- und Kreditgenossenschaften. Hier hat der DGRV durch das „Globalvorhaben Jugend“ entscheidende Grundlagenarbeit geleistet, auf die es in den kommenden Jahren konsequent aufzubauen gilt. Spannend wird sein zu sehen, inwiefern Deutschland hier vom südlichen Afrika lernen kann – den tatsächlich ist uns die Herausforderung einer alternden Mitgliedschaft in den Genossenschaften auf beiden Seiten des Globus bekannt.