Newsroom / News und Positionen / Energie / Position

BNetzA erlässt Netzentgeltreform ab 2025


Entlastung für Gebiete mit starkem EE-Zubau und ländliche Regionen

6. November 2024


Netzentgelte sind im Bundesgebiet bisher ungleich verteilt und belasten insbesondere ländliche Regionen und Gebiete mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien (EE). Um die Kosten gerechter zu gestalten, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende letzten Jahres eine umfassende Neuregelung angekündigt und am 28. August 2024 Details zur neuen Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht. Die künftige Kostenverteilung soll demnach auf der angeschlossenen Erzeugungsleistung der Netze beruhen und somit Regionen mit hohem EE-Anteil gezielt entlasten.

Die neuen Regelungen sehen einen finanziellen Ausgleich für Netzbetreibende vor, um die durch die Entlastung entstehenden Mehrkosten aufzufangen. Der Umverteilungsmechanismus fällt unter §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) an. Die darin geregelte Umlage ist bereits ein Bestandteil des Strompreises und dient dazu, entgangene Erlöse auszugleichen, die Netzbetreibenden durch reduzierte Netzentgelte einiger Verbrauchenden entstehen. Für die Verbrauchenden wird sich daraus eine deutliche Kostenentlastung in vielen betroffenen Regionen ergeben. Insbesondere in ländlichen Gebieten Nord- und Ostdeutschlands sowie Bayerns, wo ein hoher Ausbau von Wind- und Solarenergie die Netzentgelte bislang in die Höhe trieb. Die BNetzA fordert die Stromanbieter dazu auf, diese niedrigeren Netzkosten direkt an ihre Kund:innen weiterzugeben. Einige Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben die Umsetzung schon angekündet. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden muss künftig bis zu 40 Prozent weniger für Netzentgelte zahlen, was einer jährlichen Entlastung von rund 200 Euro entspricht.

Auch bei einigen genossenschaftlichen EVUs haben sich aufgrund der Neuregelung die Netzentgelte reduziert. Für eine gerechtere Verteilung der Netzentgelte hat sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV gegenüber der Politik über Jahre stark gemacht. Wir werden den Prozess weiterhin begleiten und uns für die Belange der genossenschaftlichen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibenden einsetzen. Überdies engagiert sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden schon seit Jahren für einheitliche Verteilnetzentgelte auf Kund:innenseite.


Weitere Informationen der BNetzA zur „Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ finden Sie hier.

Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


Position

Gipfel zu Bürger:innenenergie

Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Bundesregierung zum Austausch auf

Mehr
Position

Genossenschaftliche Wärmenetze

Positionspapier zur genossenschaftlichen Wärmewende aktualisiert

Mehr
Position

Ungeeigneter Vorschlag für Bürgerbeteiligung

Niedrige Beteiligungszahlungen schaffen keine Akzeptanz

Mehr