DGRV begrüßt die geplante Modernisierung
Die Bundesregierung plant, die Digitalisierung des Genossenschaftsrechts weiter voranzubringen. Zukünftig soll insbesondere der digitale Beitritt zu einer Genossenschaft z. B. per E-Mail oder Smartphone-App ermöglicht werden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte diesen Schritt bereits auf unserem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften angekündigt.
Laut dem „Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ des Bundesjustizministeriums sollen neben dem Genossenschaftsbeitritt auch alle weiteren Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsgesetz geprüft und möglichst durch die Textform ersetzt werden. Zu diesen Schriftformerfordernissen gehört beispielsweise auch die digitale Errichtung der Satzung oder die digitale Kündigung der Mitgliedschaft.
Ferner sollen Sitzungen von und Beschlussfassungen durch Vorstand und Aufsichtsrat in virtuellen oder hybriden Formaten bzw. im gestreckten Verfahren durchgeführt werden können. Gleiches soll für die Gründungsversammlung einer Genossenschaft klargestellt werden. Rechtssicherheit soll auch für die einheitliche elektronische Abstimmung in einer hybriden Versammlung geschaffen werden. Zudem soll die Mitwirkung von Mitgliedern mittels digitaler Instrumente insbesondere bei Vertreterversammlungen gestärkt werden.
Mit der weiteren Digitalisierung soll die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform gesteigert werden. Zusätzlich zu den benannten Vorhaben soll eine Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände für mehr Transparenz sorgen. Des Weiteren soll die Standardisierung des Gründungsgutachtens vorangetrieben werden, damit die Eintragung im Registergericht zügiger erfolgen kann. In diesem Zusammenhang soll auch die Prüfung des Förderzwecks beschleunigt und ggf. eine Frist zu Bearbeitung bei den Registergerichten gesetzt werden.
Abschließend enthält das Eckpunktepapier noch Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften, neue Regelungen bei Förderzweckverfehlungen und für die Ausweitung der Rechte und Pflichten des Prüfungsverbands sowie Maßnahmen zur Stärkung der Staatsaufsicht über die Prüfungsverbände.
Der DGRV begrüßt die geplanten Änderungen zur digitalen Modernisierung des Genossenschaftsrechts und hat am 28. September 2023 eine Stellungnahme zu den im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Maßnahmen eingereicht. Den weiteren Gesetzgebungsprozess werden wir eng begleiten.