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Weitere Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie durch das DiREG


Der DGRV hat gegenüber dem Bundesministeriums der Justiz zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) Stellung genommen.

23. März 2022


Mit dem Gesetz sollen die Beschränkung der Zulässigkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen auf alle Rechtsträger ausgeweitet werden. Hierdurch können Handelsregisteranmeldungen durch sämtliche Rechtsträger online beglaubigt werden. Gleichzeitig werden Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister in den Anwendungsbereich der notariellen Online-Beglaubigung integriert. Darüber hinaus soll der inhaltliche Anwendungsbereich des Online-Beurkundungsverfahrens (für Sachgründungen ohne Grundstücke und GmbH-Anteile sowie satzungsändernde Beschlüsse und Kapitalmaßnahmen, wenn sämtliche Gesellschafter der Satzungsänderung zustimmen) für die GmbH erweitert werden.

In unserer Stellungnahme vom 15. Januar 2021 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) hatten wir uns bereits ausführlich und positiv zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der sogenannten EU-Digitalisierungsrichtlinie auf Genossenschaften geäußert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir weiterhin die Ausweitung des Verfahrens der Online-Beglaubigung von Anmeldungen zum Genossenschaftsregister und die zeitnahe Umsetzung zum Inkrafttreten des DiRUG.

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