Viele Genossenschaften stehen derzeit vor der Frage, wann und wie sie in diesem Jahr ihre General- bzw. Vertreterversammlung durchführen können. Auch die Organisation und Durchführung von Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen ist derzeit mit besonderen rechtlichen Fragen verbunden. Sicher scheint nur, dass diese Gremiensitzungen nicht in der gewohnten Form und/oder der üblichen Frist abgehalten werden können.
Der DGRV hat sich beim Gesetzgeber intensiv dafür eingesetzt, dass mit dem heute beschlossenen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ praktikable Lösungen gefunden werden. Es wurden befristete Ausnahmeregelungen zum Genossenschaftsgesetz verabschiedet, die für mehr Rechtssicherheit bei den verantwortlichen Personen sorgen werden.
Eine detaillierte Darstellung der Erleichterungen durch das Gesetzespaket finden Sie im beigefügten Rundschreiben des DGRV. Der DGRV wird sich auch weiterhin bei der Politik und den zuständigen Behörden für praktikable Regelungen insbesondere im Bereich des Genossenschaftsrechts und der Prüfungsregelungen einsetzen.