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Einkaufsgemeinschaften


Generelles Verbot gefährdet genossenschaftliche Zusammenarbeit

21. November 2018


Die aktuellen Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission zum Richtlinienvorschlag über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette (im Folgenden: UTP-Vorschlag) nimmt der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V., auch im Namen seiner Mitgliedsverbände DER MITTELSTANDSVERBUND ZGV e.V. und Deutscher Raiffeisenverband e.V., zum Anlass, um auf einen für die Genossenschaften kritischen Sachverhalt hinzuweisen.

Die Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken ist einer der zentralen Punkte für ein besseres Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette. In der internen Diskussion der Genossenschaftsverbände hinsichtlich des UTP-Vorschlags war dabei zu jeder Zeit deutlich, dass das Wesen genossenschaftlicher Zusammenarbeit von Unternehmern unangetastet bleiben und keine Einschränkungen erfahren sollte.

Bedeutung gemeinschaftlicher Aktivitäten verkannt


Aus diesem Grund blickt der DGRV mit Sorge auf Änderungen des UTP-Vorschlags, die durch die Abstimmung des Europäischen Parlaments am 25. Oktober 2018 vorgenommen wurden. Eine Mehrheit der Europaabgeordneten fordert hierbei ein generelles Verbot von Einkaufsgemeinschaften in der gesamten Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Ein solcher Ansatz verkennt die Wichtigkeit der Zusammenarbeit im Verbund gerade für mittelständische Unternehmen. Genossenschaften im Einzelhandel, aber auch in der Landwirtschaft und im Handwerk wären von diesem Ansatz betroffen.

Unabhängig von der Handelsstufe und dem Marktsegment nehmen Genossenschaften wichtige Aufgaben für ihre Mitglieder wahr. Die in vielen Fällen kleinen und mittleren Unternehmer einer Genossenschaft zählen dabei auf Effizienzgewinne und Skalierungseffekte, die gemeinschaftliche Aktivitäten wie die Warenbeschaffung in einer Genossenschaft mit sich bringen. Mehr noch: Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist oftmals Grundvoraussetzung für das unternehmerische Handeln auf dem relevanten Markt.

Erst das durch die genossenschaftliche Zusammenarbeit generierte Marktgewicht ermöglicht eine erfolgversprechende unternehmerische Tätigkeit und sichert die Existenz eines Unternehmens.

Verbot von Einkaufsgemeinschaften streichen


Bezogen auf den gemeinsamen Einkauf garantiert die genossenschaftliche Zusammenarbeit vor allem ein Verhandeln auf Augenhöhe. Auch das Europäische Parlament erkannte in seiner Resolution aus dem Jahr 2013 (2013/2093(INI)) die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Unterstützung gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Unternehmertums auf europäischer Ebene an. Der nunmehr vorgestellte Ansatz läuft diesem Grundsatz diametral zuwider.

Der DGRV erinnert daher an die vom EU-Parlament aufgestellte Forderung und plädiert für eine Streichung des Verbots von Einkaufsgemeinschaften aus dem UTP-Vorschlag. Nur ein starkes mittelständisch geprägtes Unternehmertum schafft eine Balance zwischen allen Wertschöpfungsstufen. Daher ist die Bildung von Einkaufsgemeinschaften für einen gesunden Mittelstand unerlässlich.

Wer also das für die dezentrale Wirtschaft und das Gemeinwohl wichtige Geschäftsmodell der Einkaufsgemeinschaft und damit auch der Einkaufsgenossenschaft – ersichtlich ohne gründliche Prüfung der weiteren Auswirkungen – leichtfertig aufs Spiel setzt, ignoriert die notwendige Bündelung der Kräfte im Mittelstand.

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