Der DGRV hat heute gegenüber dem Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) eine Stellungnahme zum Entwurf des Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (E-DRÄS 11) zur Änderung des DRSC-Rechnungslegungsstandards Nr.18 (DRS 18) „Latente Steuern“ abgegeben.
Befürwortet wird ausdrücklich die geplante Streichung von überzogenen Angabepflichten. Damit folgte das DRSC einem Vorschlag des DGRV und leistet einen wichtigen Beitrag zur Praxistauglichkeit und Akzeptanz des Standards. Der DGRV kritisiert jedoch eine vom DRSC angeregte Gesetzesänderung zur Ausweitung der Aktivierungspflicht von latenten Steuern im Konzernabschluss scharf. Eine solche Ausweitung droht auf den Jahresabschluss von Genossenschaften auszustrahlen.
Vorgeschlagene Änderungen bergen Gefahren
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