DGRV begrüßt Vereinfachungen im ESRS und im VS und macht praxisnahe Vorschläge.
Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 die öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie zu einem freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (VS) gestartet. Die Entwürfe versprechen Vereinfachungen und basieren auf den von der EFRAG Ende letzten Jahres fertiggestellten Entwürfen zu überarbeiteten ESRS.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt und versucht, dies zielgerichtet und bürokratiearm in der Praxis umzusetzen. Mit dem verabschiedeten Omnibus-Paket wurden bereits unnötige Bürokratielasten von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittelständischen, genommen und versucht, doppelte Berichtspflichten zu verhindern. Hierzu kann die Überarbeitung und Vereinfachung der ESRS und der VS aus unserer Sicht wesentlich beitragen.
Bezüglich des ESRS begrüßen wir unter anderem, dass künftig stärker auf die Wesentlichkeit abgestellt werden sollte. Weitere begrüßenswerte Änderungen sind der „undue cost or effort“-Ansatz, der es Unternehmen ermöglicht, Informationen zu berücksichtigen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand oder Kosten verfügbar sind und die Beschränkung der Anforderung an nicht nicht-CSRD-berichtspflichtige Geschäftspartnern auf solche Angaben, die im freiwilligen Standard (VS) als „necessary“ gekennzeichnet sind. Wir machen aber in unserer Stellungnahme auch auf Stellen aufmerksam, die zu einer Ausweitung der Informationsbereitstellung, zu kostenpflichtiger Informationsbeschaffung führen oder in Konflikt mit anderen Regelungen stehen.
Bezüglich des VS begrüßen wir ausdrücklich, dass die EU-Kommission erste Schritte unternimmt, mit dem verabschiedeten Omnibus-Paket unnötige Bürokratielasten insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu nehmen. Hierzu trägt der VS aus unserer Sicht wesentlich bei. Der bisherige sog. „VSME“, den die EU-Kommission im Juli 2025 als Empfehlung herausgegeben hatte, ermöglicht nicht-CSRD-berichtspflichten Unternehmen einen strukturierten, aber handhabbaren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ist gleichzeitig – nach bisherigen Praxiserfahrungen – so einfach, dass er von allen Unternehmen gut umgesetzt werden konnte. Allerdings weisen wir unter anderem darauf hin, dass bei notwendigen Angaben der Datenschutz berücksichtigt und ausreichende Flexibilität gewährt werden sollte. Für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland bleibt der DNK die zentrale kostenlose Unterstützungsleistung.
Die Konsultation endet am 3. Juni 2026. Die finalen Änderungen werden ab Mitte 2026 als Delegierte Verordnung erwartet.
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