Newsroom / News und Positionen / Grundsatz / Stellungnahme

E-DRÄS 10


Währungsumrechnung im Konzernabschluss

12. August 2019


Der DGRV hat sich in einer Stellungnahme zum zum Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (E-DRÄS 10) geäußert. Der E-DRÄS 10 betrifft vor allem den Deutschen Rechnungslegungs Standard 25 (DRS 25), in dem es um die Währungsumrechnung im Konzernabschluss geht.

Der DGRV fordert die Streichung einer vorgeschlagenen Ergänzung zum DRS 25. Durch den in der Ergänzung vorgenommenen dynamischen Verweis auf den International Accounting Standard 29 (IAS 29) besteht hinsichtlich einer Änderung der International Financial Reporting Standards keine Rechtssicherheit für den Ersteller eines HGB-Konzernabschlusses, da sich IAS 29 in nicht HGB-konformer Weise verändern kann.

Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


Stellungnahme

Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

DGRV begrüßt behutsame Anpassung der geltenden Verordnung

Mehr
Stellungnahme

EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Weiterhin dringender Vereinfachungs- und Verbesserungsbedarf

Mehr
Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Einordung und Bewertung der Konsultationsentwürfe der European Financial Reporting Advisory Group

Mehr