Der DGRV hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des nationalen Umsetzungsgesetzes zur CSRD an das BMJV abgegeben.
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen.
Wir begrüßen das Bemühen der Bundesregierung, EU-Richtlinien grundsätzlich 1:1 in nationales Recht umsetzen zu wollen, um eine überschießende Umsetzung von EU-Recht zu vermeiden. Der bürokratische Aufwand der Berichtspflichten für die betroffenen Unternehmen muss unbedingt auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden. Daher begrüßen wir auch ausdrücklich, dass die Bundesregierung die umfangreichen Maßnahmen, die die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 im Rahmen ihres Omnibus-Entlastungspakets vorgelegt hat, unterstützt. Insbesondere befürworten wir den bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlag, Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, von der Berichterstattung über die Geschäftsjahre 2025 und 2026 zu befreien. Der Referentenentwurf enthält aber noch einige andere Punkte, die aus unserer Sicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren einer Nachbesserung bedürfen, um den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem leistbaren Ausmaß zu halten.
DGRV begrüßt die im Entwurf eines Anwendungshinweises vom DRSC vorgeschlagenen Regelungen
MehrVorgeschlagene Änderungen bergen Gefahren
MehrWeiterhin Nachbesserungsbedarf
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