Der DGRV hat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des nationalen Umsetzungsgesetzes zur CSRD an das Bundesministerium der Justiz abgegeben.
Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) möchte das Ministerium die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen.
Unternehmen werden künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Das Gesetz konkretisiert dementsprechend die Berichtspflichten nach CSRD. Große sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig zu Umwelt, sozialen und Governance-Aspekten zu berichten sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Ökosystem einen Bericht zu erstellen. Damit soll – so das Bundesjustizministerium – der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Die Angaben sollen durch Wirtschaftsprüfende geprüft werden.
Wir begrüßen ausdrücklich das Bemühen der Bundesregierung, EU-Richtlinien grundsätzlich 1:1 in nationales Recht umsetzen zu wollen, um eine überschießende Umsetzung von EU-Recht zu vermeiden. Wir begrüßen ausdrücklich die im vorliegenden Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD vorgenommene Klarstellung zu kleinen und nicht komplexen Instituten sowie die zeitliche Verschiebung des sehr aufwendigen ESEF-Formats. Auf beide Punkte hatten wir bereits in früheren Stellungnahmen an die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) und das Bundesjustizministerium hingewirkt. Der Regierungsentwurf enthält aber noch einige andere Punkte, die aus unserer Sicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren einer Nachbesserung bedürfen, um den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem leistbaren Ausmaß zu halten.
Vorgeschlagene Änderungen bergen Gefahren
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