Förderprogramm sollte auf alle Bürgerenergie-Projekte ausgeweitet werden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte Ende April erste Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm vor. Das Förderprogramms soll Bürgerenergieakteure mit bis zu 200.000 € bei der Planung von Windprojekten an Land unterstützen. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften mahnt im Rahmen ihrer politischen Arbeit zum Förderprogramm an, dass nicht nur Windprojekte gefördert werden sollten, sondern alle Bürgerenergie-Projekte im Bereich von Strom, Wärme, Mobilität sowie Energieeffizienz und Digitalisierung. Ferner sollte die im Entwurf vorliegende Definition von Bürgerenergiegesellschaften überarbeitet werden, um eine Teilnahme von Energiegenossenschaften zu ermöglichen.
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