Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für das Biomassepaket erteilt
Die Europäische Kommission hat eine wichtige Entscheidung für die Bioenergie-Branche und auch die Wärmegenossenschaften getroffen: Die beihilferechtliche Genehmigung für das sogenannte Biomassepaket ist erteilt. Die Anfang des Jahres mit einer breiten Mehrheit im Bundestag beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können daher für die aktuelle Ausschreibungsrunde am ersten Oktober vollständig angewandt werden.
Mit den neuen Regelungen des Biomassepakets sollen Anreize für Biogasanlagen gesetzt werden, damit sie flexibler am Strommarkt agieren können, indem nur eine bestimmte Zahl von Betriebsstunden förderfähig ist. Der Flexibilitätszuschlag wird angehoben. Dadurch wird die Stromerzeugung stärker in Stunden verlagert, in denen eine größere Nachfrage im System besteht.
Zusätzlich wurde das Ausschreibungsvolumen für die nächsten Jahre deutlich erhöht und die Anschlussförderung von 10 auf 12 Jahre verlängert. In den kommenden Jahren endet die ursprüngliche 20-jährige Förderdauer für mehrere tausend Anlagen in Deutschland. Die nun genehmigten Änderungen sollen auch für Anlagen eine Perspektive schaffen, die an eine Wärmeversorgung angeschlossen sind. Hierfür wurde ein neues Verfahren eingeführt, durch das bestehende Biogasanlagen mit Anschluss an eine Wärmeversorgung bevorzugt bezuschlagt werden.
Nähere Details zur kurzfristigen Anwendung auf die aktuelle Ausschreibungsrunde finden sich in der Bekanntmachung der Ausschreibung auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zur beihilfrechtlichen Genehmigung findet sich auf der Internetseite des BMWE (Stand: April 2025)
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