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EU-Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen – weitere Verbesserungen für Bürgerenergie


Keine Ausschreibungen für Solarenergie bis 6 MW und Windenergie bis 18 MW 

21. Dezember 2021


Nachdem die genossenschaftlichen Regionalverbände und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV Ende 2021 mit ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen (KUEBLL) der EU erste Erfolge erzielen konnten, wurde nun den gestellten Forderungen weiter entsprochen. Die am 21. Dezember 2021 veröffentlichten Leitlinien sehen vor, dass die Bürgerenergie weitgehend von Ausschreibungen befreit werden kann. Durch die neuen KUEBLL ermöglicht die EU, dass Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von Ausschreibungen ausgenommen werden können. Die überarbeiteten Leitlinien sind seit Januar 2022 in Kraft. 

Im Rahmen der Stellungnahme zu den KUEBLL und den weiteren politischen Aktivitäten setzten wir uns gemeinsam mit unseren nationalen und internationalen Partnern dafür ein, dass die aktuellen De-minimis-Grenzen erhalten bleiben, d.h. Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen ab einer installierten Leistung von 1 MW und für Projekte mit mehr als sechs  Windenergieanlagen an Land. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass – im Rahmen des europarechtlich Möglichen – die Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie verbessert und die De-minimis-Regelungen ausgeschöpft werden sollen, was sich wiederum positiv auf die Förderung von Solarstrom- oder Windenergieanlagen in Deutschland auswirken wird. 

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